Die in Europa geltenden strengen Umweltstandards sollten in jedem Fall weiterhin gewährleistet sein. Dies sollte auch für die hohen Standards wie den Verbraucherschutz, die Energie- und Ökobilanz sowie natürlich den Arbeitsschutz gelten.
Des Weiteren sollte sich das TTIP nicht auf die bloße Absenkung der Zölle beschränken, sondern vollumfänglich sein; d.h. die Angleichung von Regelungen und Gesetzen zwischen den USA und der EU müssen vorangetrieben werden, wobei diese Anpassung aus unserer Sicht hinsichtlich der in Deutschland geltenden Regeln und Normen nach oben erfolgen müsste.
Im Gegenzug bietet das Freihandelsabkommen der Exportnation Deutschland den Zugang zu weltweiten Absatzmärkten und kann vor allem für den deutschen Mittelstand, zu dem primion zählt, große Wachstumspotenziale bergen. Der bürokratische Aufwand für den Handel, verbunden mit enormen Verwaltungskosten wäre erheblich geringer. Der Verbraucher würde von einheitlichen Standards profitieren und hätte die Gewissheit immer gleichbleibende Qualität zu erhalten; vorausgesetzt die Harmonisierung beinhaltet nachweislich im Ergebnis denselben Schutz und dieselbe Sicherheit, beispielsweise bei unseren Produkten aus den Bereichen Zutrittskontrolle, Zeitwirtschaft und Sicherheitsmanagement.
Die in der EU hierfür geltenden Vorschriften und Regelungen müssten – genau wie im Gegenzug die in den USA geltenden Reglements – anerkannt und gemeinsam weiterentwickelt werden. Dies hätte weniger Prüfverfahren, vereinheitlichte Standards und damit einen geringeren finanziellen Aufwand sowie natürlich den Abbau von Handelsbarrieren zur Folge.
Der gemeinsame Wirtschaftsraum beider Kontinente umfasst rund 800 Millionen Verbraucher. Eine engere wirtschaftliche Zusammenarbeit würde bei fundiert sensibler Umsetzung sinnvoller Regelungen einen „Transatlantischen Marktplatz“ schaffen und der deutschen Industrie einen wichtigen Exportmarkt sichern. Bislang werden beispielsweise europäische Anbieter bei öffentlichen Aufträgen innerhalb der USA nicht berücksichtigt; die Auftraggeber sind verpflichtet, US-Anbieter zu bevorzugen. Dies würde sich mit dem TTIP ändern; auch europäische und deutsche Firmen – wie primion – könnten bei Ausschreibungen zum Zug kommen.