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Was das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zeiterfassung bedeutet

Aktuell gilt die alte Gesetzeslage / Elektronische Zeiterfassung sinnvoll

(PresseBox) (Stetten, )
Der EuGH urteilte im Mai 2019, dass die Aufzeichnung von Arbeitszeiten für Arbeitgeber in der EU künftig verpflichtend wird. Noch hat dieses Urteil keine direkten Auswirkungen, jedoch werden die Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, diese Vorgabe umzusetzen. Wann dies eintritt, ist derzeit noch nicht absehbar.

Wer ist anwesend, wer ist krank, gerade beim Kunden oder im Urlaub? Wie viele Überstunden sind angefallen? Es gibt viele Szenarien, in denen eine elektronische Zeiterfassung sinnvoll ist und dank sicherer Datenerfassung eine spürbare Entlastung für die Personalabteilung bedeutet.

Der EuGH signalisierte schon bei der Urteilsverkündung, dass die Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung Spielraum haben würden und so auch auf die Eigenheiten bestimmter Branchen und Tätigkeiten Rücksicht genommen werde. Aktuell gilt jedoch immer noch die alte Gesetzeslage: Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren, vor allem hinsichtlich Mindestlohngesetz und Arbeitnehmerentsendegesetz. Wer jetzt schon langfristig denkt und auf eine Software für die Arbeitszeiterfassung setzt, erspart sich unnötigen Stress, sobald die Gesetze in Deutschland offiziell gültig sind.

Mit einem System zur elektronischen Zeiterfassung und Weiterverarbeitung der erfassten Arbeitszeiten durch eine effektive Zeiterfassungssoftware und die entsprechenden Zeiterfassungsterminals können Arbeitgeber vorausschauend auf dieses Urteil reagieren.

prime WebTime, die primion-Software für die Zeiterfassung hilft dabei, unübersichtliche und große Papierstapel in der Personalabteilung massiv zu reduzieren, indem es individuell auswertbare Daten nutzt und diese automatisch via Schnittstelle zur Weiterverarbeitung an das Lohn- und Gehaltsprogramm übermittelt. Das ist innovativ, nachvollziehbar und effizient: Solche Workflow-Szenarien vereinfachen die Abläufe im Unternehmen und schaffen zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten.

Nicht nur die reine Arbeitszeit, die am Zeiterfassungsterminal oder direkt am PC erfasst werden kann, auch weitere Funktionen in der Zeiterfassungssoftware stehen zur Verfügung. So z.B. die elektronische Antragstellung für Urlaube oder die Verwaltung von Überstunden oder den Gleitzeitausgleich. Da alle Arbeitsstunden automatisch und elektronisch erfasst werden, entfällt die aufwändige und oft fehleranfällige Prüfung durch die Personalabteilung und ermöglicht realistische Planungsmöglichkeiten.

Sowohl das Personal als auch der Arbeitgeber können sich auf eine exakte, logische und faire Stundenabrechnung verlassen. Die Personalabteilung kann sich, ohne in einem Wust aus Dokumenten und Anträgen den Überblick zu verlieren, auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren.

Die SAP HRPDC prime Connect zertifizierte Schnittstelle ist ein wichtiges Bindeglied für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Sie gewährleistet die Ermittlung der zuschlagspflichtigen Zeiten wie Überstunden, Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge und erlaubt die direkte und automatische Übertragung der Daten an das SAP-System.

Die Zeit der Stempeluhren ist vorbei. Ist die moderne und zeitgemäße Arbeitszeiterfassung einmal implementiert, läuft sie automatisch nebenher.

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