Marco Fischer: Herr Bungartz, wie steht es Ihrerseits um den elektronischen Rechtsverkehr?
KB: Jetzt gut, doch bis vor Kurzem war ich als Patentanwalt ja noch außen vor, da ich das beA selbst nicht nutzen konnte. Deshalb hätte ich auf einen Rechtsanwaltskollegen oder das altbewährte Fax zurückgreifen müssen. Die Zeiten sind nun glücklicherweise vorbei.
MF: Welche Besonderheiten in Bezug auf den ERV für Patentanwälte sehen Sie konkret?
KB: Anders als Rechtsanwälte, sind Patentanwälte in den Verfahren vor Gerichten, z.B. dem Bundespatentgericht oder dem Bundesgerichtshof, nicht gezwungen, einen digitalen Übermittlungsweg für das Gericht bereitzustellen. Dies wird für uns erst ab dem 01.01.2024 akut. Aber schon heute empfiehlt der BGH für die elektronische Zustellung das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), um sich an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts anzubinden. Auch wenn es ab dem 01.01.2024 keine aktive Nutzungspflicht für Patentanwälte geben wird, ist natürlich der elektronische Rechtsverkehr in beide Richtungen zeitgemäß. Und genau das haben wir nun in die Realität umgesetzt.
MF: Was war der Grund, procilon als Lösungspartner für Ihre Kanzlei auszuwählen?
KB: Nun Herr Fischer, procilon bietet ja ein sehr breites Spektrum an. Da wir als mittelständische Kanzlei derzeit eine virtuelle Poststelle wie proGOV noch nicht einsetzen möchten, haben wir uns für das Komplettpaket proTECTr ERV eBO als Lösung entschieden. Das kann man bequem über ihre Webseite bestellen und hat den Vorteil, dass die gesamten Registrierungsleistungen vom procilon-Team begleitet werden. So hätte ich zum Beispiel eine SAFE-Registrierung nicht selbst machen wollen. Nur die Identitätsbestätigung beim Notar können Sie uns nicht abnehmen.
MF: Wie sind Ihre Praxiserfahrungen mit der Lösung? Möchten Sie kurz hiervon berichten?
KB: Das kann ich gern tun, sie sind in mehrfacher Hinsicht positiv, denn es gab einen sehr guten Austausch mit dem Bundespatentgericht. Da hier aktuell eine neue EGVP-Software VIS Justiz in Betrieb genommen wird, konnten wir über eine Testakte das Einreichen von Schriftsätzen über das eBO ausprobieren. Meine ad hoc Übermittlung ist dort ordnungsgemäß angekommen und die erzeugte XJustiz-Datei wurde erfolgreich verarbeitet. Auch die übermittelten Signaturen waren mit einem grünen Haken versehen, hatten also ein positives Prüfergebnis. Am Ende ist das alles tatsächlich so einfach wie E-Mail.
MF: Der ERV ist an sich relativ komplex in seiner Umsetzung. Wie passt das zu Ihrem letzten Satz?
KB: Die eBO-Integration in Outlook ist ein riesiger Vorteil. Eingehende ERV-Nachrichten finden sich direkt im Kanzleipostfach und können ohne Wechsel der Benutzeroberfläche wie auch die normalen E-Mails, bearbeitet werden. Letztlich kann aber natürlich jeder Benutzer für sich entscheiden, ob er sein reguläres oder ein besonderes E-Mail-Konto für ERV-Nachrichten nutzen möchte. Der Versand unterscheidet sich auch nicht wesentlich, denn das ERV-Adressbuch (Verzeichnisdienst SAFE, A. d. R.) kann aus dem Outlook aufgerufen werden, ebenso wie die Dateneingabe zur Erzeugung des X-Justiz Datensatzes. Zum Schluss drückt man einfach nur auf ‚senden‘ und schon sind die Schriftsätze auf dem Weg zum Gericht.
MF: Was möchten Sie uns abschließend noch mit auf den Weg geben?
KB: Bei anwaltlichen Vorgängen ist bekanntlich die Einhaltung von Fristen ein enorm wichtiges Thema. Da mussten wir erst lernen, dass die ERV-Kommunikation nach eigenen Regeln funktioniert. Wir haben anfänglich eine explizite Antwort erwartet, dass die Eingabe beim BPatG eingegangen ist. Erhalten haben wir allerdings eine Sendebestätigung. Da hier der Zeitpunkt des Einwurfs in den elektronischen Briefkasten des Gerichts protokolliert ist, entspricht die Sendebestätigung der vermissten Empfangsbestätigung. Gut, dass wir auch dies mit dem BPatG testen konnten. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich für die kooperative Zusammenarbeit bedanken.