Nun haben mit der Bundesnotarkammer und dem Deutschen Gesundheitsnetz (DGN) zwei deutsche TrustCenter diese Hürde genommen. Nachdem die Bundesnotarkammer bereits zum 1. Juli als eins der ersten deutschen TrustCenter den Status „qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter“ für elektronische Zeitstempel nach der neuen europäischen Signaturverordnung eIDAS (electronic Identification and Signature) durch die Bundesnetzagentur erhalten hatte, konnte inzwischen auch das DGN in seiner Pressemitteilung vom 12.07.2016 die positive Nachricht mitteilten. Darüber hinaus informierte das DGN über den Abschluss der im Jahr 2014 begonnenen und von procilon
maßgeblich begleiteten Modernisierung seines TrustCenters.
"Mit der Zertifizierung der Bundesnotarkammer und der Sicherheitsbestätigung für das DGN sind unsere Lösungen jetzt schon in mehreren deutschen TrustCentern im Einsatz. Damit können nun neben den Notaren und Rechtsanwälten auch Ärzte, Zahnärzte und Heilberufler auf die zertifikatsbasierte Sicherheit von procilon vertrauen.“, freut sich Steffen Scholz, Geschäftsführer der procilon.
Auch procilon selbst kann sich wieder über eine Sicherheitsbestätigung freuen. Neben der marktüblichen Hinterlegung einer Herstellererklärung bei der Bundesnetzagentur, hat procilon die Signaturanwendungskomponente proNEXT Secure Framework vom TÜV-IT (Essen) intensiv prüfen lassen.
"Vor wenigen Tagen ist das positive Prüfungsergebnis in Form der Bestätigungsurkunde bei uns eingegangen.", teilt Torsten Rienaß, CTO der procilon stolz mit. Weiterhin lobt er die konstruktive Zusammenarbeit mit dem TÜV-IT: "Wir empfinden solche Zertifizierungen nicht als notwendiges Übel, sondern sehen die vielfältigen Testszenarien als Anregung, die Sicherheit und Qualität unserer Produkte stetig zu verbessern. Letztendlich profitieren unsere Kunden, die sich nach den neuen eIDAS-Regeln zum Vertrauensdiensteanbieter entwickeln wollen, sehr stark davon."
Die für procilon erteilte Sicherheitsbestätigung bis zum Jahr 2022 auf dem Niveau EAL4+ ist einzigartig am Markt und gibt Anwendern Planungssicherheit, auch und gerade bei den nun europaweit geltenden Rechtsvorschriften.