Bei genaueren Überlegungen wird schnell klar, dass es keine allgemeingültige Strategie für ein Software Audit gibt. Es kommt immer auf den Einzelfall an. „Wir haben verschiedenste Audit-Szenarien analysiert und eine Entscheidungsmatrix für Software Audits erstellt“, so Markus Oberg, Chairman der Lighthouse Alliance, der Kunden-Allianz gegen Software Audits. Konkrete Beurteilungskriterien aufzustellen war dabei keine leichte Aufgabe. Unter anderen bezieht sich die Matrix auf die Fragen:
- Worauf bezieht sich der Hersteller (Vertrag oder gesetzliche Regelung)?
- Welches Recht liegt zu Grunde (zum Beispiel deutsches Recht oder US-Recht)?
- Wie ist mein Wissensstand über den konkreten Hersteller?
- Bin ich erpressbar?
„Neuerdings stellen wir fest, dass Hersteller kreativer werden, um ihre Kunden zu einem Software Audit zu zwingen“, meint Chairman Markus Oberg. „Beispielweise werden Audit-Aufforderungen nicht an die Firmenzentrale geschickt, sondern man versucht über Niederlassungen in Drittländern einen Einstieg zu finden“, ergänzt Christian Grave, Experte für Oracle Lizenzaudits. Es sind auch Fälle bekannt, bei denen Kunden eine Supportanfrage stellten und im Rahmen der Problemlösung vom Hersteller Daten erfasst wurden, die dann eine kurze Zeit später in einem Software Audit präsentiert wurden. In anderen Fällen erreichte das Unternehmen die Software Audit Aufforderungen per Email und schon zwei Stunden später versuchten Wirtschaftsprüfer die Datenbankadministratoren zu interviewen. „In wenigen Fällen mag ein Software Audit angebracht sein, da zweifelsfrei der Verdacht einer Urheberrechtsverletzung besteht. In der Regel sehen wir aber Audits, die eher der Erzielung von Lizenzumsätzen dienen sollen. Dem muss Einhalt geboten werden", erläutert Oberg.
Betroffene Unternehmen sollten sich nicht von Software-Herstellern unter Pauschalverdacht stellen lassen und auf ihre Rechte bestehen. Der Gesetzgeber hält hier klare Regelungen für eine Urheberrechtsverletzung bereit, die auch den Kunden schützen. Beispielsweise ist eine Untersuchung nur bei einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit zulässig, die auch vom Hersteller belegt werden muss.
Über die Website der Lighthouse Alliance können Unternehmen Kontakt zu Chairman Markus Oberg aufnehmen und sich in einem unverbindlichen Gespräch genauer informieren:
www.lighthouse-alliance.com
Interessante Videos mit Christian Grave zu diesem Thema finden Sie auch auf Youtube:
Eine interessante Youtube-Playlist über Software Audits finden Sie hier:
Software Audit - Software Lizenzaudits - Sicherung Ihrer Rechte!
und hier
Software Audit Basics - FAQ [Software Audit - Software Lizenz Audit]
Youtube-Kanal von ProLicense (viele Software Audit Videos):
ProLicense - die Software Audit Experten