Geschäftsführer und IT-Verantwortliche stehen oft vor der komplexen Herausforderung, das technisch Mögliche mit dem rechtlich Geforderten oder Zulässigen abzustimmen. Rechtliche Fallstricke beim Abschluss von IT-Verträgen können erhebliche Auswirkungen haben und sich nachteilig auf das Geschäft auswirken. Gerade Social Media sind nun auch im geschäftlichen Bereich zu einem integralen Bestandteil der internen und externen Kommunikation geworden. Für den richtigen Einsatz z.B. im Rahmen des Marketings oder bei der Pflege von Geschäftskontakten müssen daher die Anforderungen im rechtlichen Bereich erfüllt werden. Aber wie? Genau hier bringt PROMATIS namhafte Experten und deren rechtssichere Lösungen ins Spiel und veranstaltete im Rahmen der DOAG 2014 Business Solutions Konferenz am 23. Oktober 2014 einen Workshop zu den aktuellen Themenbereichen IT-Vertragsrecht, Datenschutz sowie rechtliche Rahmenbedingungen für Social Media in Unternehmen.
Im Zuge des Themenblocks IT-Vertragsrecht wurde den Teilnehmern ein Überblick über die Inhalte typischer IT-Verträge gegeben. Dabei wurden klassische Softwarekaufverträge genauso behandelt wie die Frage „worauf muss bei Cloud-Verträgen geachtet werden?“.
Nach einer kurzen Einführung in das Datenschutzrecht wurden im zweiten Themengebiet typische datenschutzrechtliche Fallkonstellationen im Zusammenhang mit IT-Verträgen umfangreich erörtert. Im Mittelpunkt standen hierbei Vereinbarungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung oder ADV). Darüber hinaus wurde den Teilnehmern erläutert, was es in einer ADV zu vereinbaren gilt und worauf der Auftraggeber einer Auftragsdatenverarbeitung achten muss.
Das dritte Workshop-Modul gab ausführlich Aufschluss über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Social-Media-Manager bei der Betreuung des eigenen Unternehmens-Accounts zu beachten haben, zeigte aber auch, wo sich für Mitarbeiter und leitende Angestellte Abmahnfallen verstecken. Die urheber- und strafrechtliche Seite wurde hier ebenso beleuchtet wie mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Der Workshop wurde von der Kanzlei „Bartsch Rechtsanwälte“ durchgeführt, vertreten durch Rechtsanwalt Thorsten Culmsee, D.E.A. (Paris 2) und Rechtsanwältin Jenny Hubertus. Das Handelsblatt und die seit 25 Jahren renommierte Institution „Best Lawyers“ haben Prof. Dr. Michael Bartsch als einen der besten Anwälte Deutschlands für den Bereich IT-Recht ausgezeichnet.
Äußert positiv blickt Rainer Mann, PROMATIS COO und Moderator des Workshops zurück: „Der Workshop vermittelte in kompakter Form Grundwissen und Problembewusstsein für die in der Praxis typischen Themenbereiche und Fragestellungen. Die Referenten verwendeten anstatt unverständlichem Juristendeutsch klare Sprache und anschauliche Beispiele. Die durchweg positiven Reaktionen der Teilnehmer haben gezeigt, dass die Erwartungen an den Workshop vollkommen erfüllt wurden und wir somit mit der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte die beste Wahl getroffen haben“.