Lange Wege zwischen Wohnung und Umzugswagen müssen nicht sein
Denn in den genannten Städten und nahezu in allen anderen Metropolen sind Parkplätze ohnehin rar gesät. Wenn Sie nun auch noch mit einem sperrigen Umzugswagen vorfahren, sind die neuen Nachbarn nicht unbedingt erfreut, wenn Sie in zweiter Reihe parken, weil der nächste freie Parkplatz für den Transporter erst ein paar Straßen weiter zu finden ist. Generell sollten Sie ein Halteverbot beantragen, wenn ein Umzug bevorsteht. Dieser Hinweis gilt nicht nur für dicht besiedelte Städte wie Hamburg und Köln. Denn generell sollten Sie es sich und Ihren Helfern so leicht wie möglich machen. Selbst das Tragen von vergleichsweise leichten Umzugskartons ist spätestens beim zehnten Gang durchs Treppenhaus beschwerlich und ermüdend.
Übersicht weiterer nützlicher Webseiten zum Thema:
Halteverbot beim Umzug - http://www.halteverbot-umzug.de
Umzug Transport - http://www.umzug.info/...
Wohnsitzänderung melden - http://www.wohnsitzaenderung.de
Checkliste umziehen - http://www.umzug-checkliste.net/...
Umzugsmitteilung - http://www.umzugsmitteilung.de
Umzugsunternehmen finden - http://www.guenstiges-umzugsunternehmen.de
Unfallrisiken beim Verzicht auf Halteverbotszonen
Müssen die Kisten und Möbel nun auch noch über längere Strecken transportiert werden, ist es durchaus denkbar, dass Sie sich rasch den Unmut der Umzugshelfer zuziehen. Und das zurecht. Denn heute können Sie das Halteverbot beantragen, ohne dafür mehrere Stunden bei der zuständigen Behörde verbringen zu müssen. Ein Halteverbot zu beantragen lohnt sich noch aus einem anderen Grund: Kommt es beim Be- oder Entladen in zweiter Reihe zu einem Unfall, kann dies ganz schon teuer werden. Die Investition in die Halteverbotsschilder ist da das deutlich geringere Übel. Selbst wenn Sie in München, Köln und anderen deutschen Großstädten mit Höchstsätzen konfrontiert werden sollten.
Gebühren können regional unterschiedlich hoch ausfallen
Ob in München, Berlin, Köln oder Hamburg – überall in Deutschland haben die Behörden das Internet als kurzen Dienstweg zum Bürger erkannt und bieten Ihnen auf eigenen Internetseiten zunächst einmal alle wichtigen Hintergrundinformationen, die Sie zum Halteverbot beantragen benötigen. Wichtig ist diesbezüglich sicher erst einmal die Frage nach den Kosten. Ausgaben von mehr als 40 oder maximal 50 Euro sind eher selten, auch wenn gerade größere Städte vom Format Münchens oder Berlins mitunter höhere Gebühren berechnen als Kleinstädte oder Gemeinden. Die schöpfen ihren Spielraum im Einzelfall gerne aus, wenn Sie für einige Tage ein Halteverbot beantragen möchten, um Ihren Umzug wenigstens in diesem Punkt zu vereinfachen.
Städte teilen online mit, welche Stellen zuständig sind
Auch die Frage nach der Zuständigkeit beantworten die Städte auf ihren Internetauftritten zügig. Fast immer sind die Ordnungsämter und ähnliche lokale Stellen für die Vergabe der Halteverbots-Nachweise zuständig. Erfahren können Sie online außerdem, welche Unterlagen Sie bei der Reservierung per Mail oder Fax bzw. beim persönlichen Besuch der Stellen vorlegen müssen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. In der bayerischen Landeshauptstadt München zahlen Sie pro gefaxter Seite momentan einen Betrag in Höhe von 50 Cent, die Mailkosten liegen deutlich darüber. München ist hierbei keine Ausnahme. Erkundigen Sie sich am besten rechtzeitig, welcher Weg der günstigste und schnellste ist, wenn Sie ein Halteverbot beantragen möchten.
Über die behördlichen Anlaufstellen erfahren Sie ebenfalls, wo Sie die Halteverbotsschilder letztlich abholen können. Mancherorts gibt es private Anbieter, die für die Aushändigung zuständig sind, meist bekommen Sie die Schilder bei den so genannten Straßenmeiereien. Das Aufstellen gehört zu den Aufgaben der Bürger.
Behörden wollen ausführliche Informationen zum Umzugsvorhaben
Bürger, die ein Halteverbot beantragen möchten, sollten sich vorab genau überlegen, zu welchem Zeitpunkt die Einrichtung benötigt wird. Am Wochenende haben Verbraucher normalerweise zwar aus beruflichen Gründen mehr Zeit für einen Umzug. Für den Umzug jedoch ist diese Zeit nicht unbedingt von Vorteil, weil die Straßen oftmals noch voller als an Wochentagen sind. Bei der Behörde sollten Sie angeben können, welche Fläche für Ihre Zwecke gesperrt werden soll, die genaue Angabe der Adresse versteht sich hierbei von selbst. Ideal wäre es, wenn Sie auch Mitteilungen zum Fahrzeug machen können, das für den Umzug genutzt wird. Der eigentliche Antrag kann immer häufiger auch per E-Mail gestellt werden, wenngleich die Fax-Abwicklung vielfach preiswerter ist. Für Mail-Bestätigungen werden mitunter zusätzliche Gebühren berechnet. Die Beantragung kann formlos geschehen, auf ausführliche Angaben zum Vorhaben sollte nicht verzichtet werden.
Nicht auf den letzten Drücker ein Halteverbot beantragen
Ob München, Berlin, Hamburg oder Köln – hinsichtlich der Fristen zum Halteverbot beantragen gilt im Grunde stets der selbe zeitliche Rahmen: Die Schilder sollten spätestens drei Werktage vor dem geplanten Termin aufgestellt werden. Somit ist es ratsam, sich ein bis zwei Wochen vor dem Datum um alles zu kümmern. Sonst kommt es möglicherweise dazu, dass bereits andere Bürger ein Halteverbot beantragen für die Stelle, an der Sie ein solches einrichten möchten. Auf Ausnahmeregelungen sollten Sie sich lieber nicht verlassen, auch wenn diese grundsätzlich möglich sind gegen Aufpreis.
Sofern Sie eine Spedition oder ein anderes Umzugsunternehmen das Halteverbot beantragen lassen, gehört der Name des Dienstleisters ebenfalls in den Antrag. Beim privat durchgeführten Umzug kann es dazu kommen, dass die Behörden in München, Berlin oder anderswo auch darauf bestehen, dass Sie den KFZ-Schein mit vorlegen. Generell ist die Vergabe der Beantragung an die Umzugsfirma – sofern eine solche involviert ist – ein wirklich guter Weg, um sich diese die Mühen abnehmen zu lassen, wenn Sie ein vorübergehendes Halteverbot beantragen müssen. Die örtlichen Gegebenheiten im Umfeld der bisherigen und der zukünftigen Wohnung (dies ist nicht nur in München, Hamburg, Köln oder Berlin der Fall) zeigen, wann der Umzug ohne die Einrichtung der Verbotszone in zeitlicher Hinsicht mit hohem Aufwand verbunden wäre.