Wer seine Daten bereits in eine – beispielsweise amerikanische – Cloud verlegt hat, der weiß spätestens seit dem Sommer 2011, dass US-Behörden gemäß ‚Patriot Act‘ auf Daten europäischer Kunden zugreifen dürfen.
Die Computerwoche gibt 5 Tipps zur datenschutzrechtlichen Vorsorge, denn wie lautet der alte Spruch: „Vorsorge ist besser als Nachsorge!“…wir ergänzen noch einen Tipp für Sie!
1. Wählen Sie eine europäische Cloud – vorzugsweise eine deutsche Cloud, um Konflikte mit den Datenschutzbestimmungen zu vermeiden
2. Bei internationalen Modellen, bei dem auch unsichere Drittstaaten beteiligt sind, sollten Sicherheiten eingefordert werden; oder: Am besten Tipp 1 befolgen
3. Machen Sie ggf. von dem Ihnen zustehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch
4. Schließen Sie datenschutzrechtlich sichere Verträge ab, die auch den Ort der Datenspeicherung festlegen
5. Prüfen Sie den Cloud-Dienstleister vorab, ob er er ggf. Beteiligungsverhältnisse in unsicheren Drittstaaten unterhält
6. Oder: Wenden Sie sich einfach vertrauensvoll an uns, denn wir arbeiten bei der Gestaltung unserer Cloud-Modelle konsequent auf Grundlage datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Sprechen Sie uns gern an!