1. Die Ströher Finanzholding AG wurde am 28. Juni 2007 auf die Rivendell Holding AG verschmolzen. Damit ist die Beteiligung, die der Ströher Finanzholding AG bislang 2.862.983 Stimmrechte an der Q-Cells AG, Guardianstr. 16, 06766 Thalheim, vermittelt hat, auf die Rivendell Holding AG übergegangen. Mit dem Löschen der Ströher Finanzholding AG hält diese notwendig keine Stimmrechte an der Q-Cells AG mehr und liegt dementsprechend auch nicht mehr über einem nach dem WpHG relevanten Schwellenwert.
2. Der Stimmrechtsanteil der Rivendell Holding AG an der Q-Cells AG, Thalheim, hat am 28. Juni 2007 die Schwelle von 3 % überschritten und betrug am 28. Juni 2007 3,61 %, entsprechend 2.862.983 von damals insgesamt 79.201.475 Stimmrechten. Die Stimmrechte stehen aufgrund eines Wertpapierleihgeschäfts einem Dritten, dem die Ströher Finanzholding AG die von ihr vormals unmittelbar gehaltenen Aktien an der Q-Cells AG zur Sicherung von Lieferverpflichtungen im Zusammenhang mit der Begebung einer Umtauschanleihe verliehen hat, zu. Die Rivendell Holding AG hält unmittelbar keine Stimmrechte an der Q-Cells AG. Die Stimmrechte werden der Rivendell Holding AG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG zugerechnet.