Kato vom Wachhög ist ein dreijähriger Deutscher Pinscher. Seinem Herrchen, dem c't-Redakteur Urs Mansmann, ist es bei einem Test gelungen, ein halbes Dutzend SIM-Karten für Prepaid-Handys auf den Namen des Hundes anzumelden. Die Karten wurden bar bezahlt, den Personalausweis verlangte niemand. Bei der anschließenden Online-Registrierung wurden selbst nichtexistierende Fantasieadressen in den meisten Fällen anstandslos akzeptiert. Dabei hat der Gesetzgeber klar geregelt, dass die Anbieter die Identität des Kunden überprüfen müssen, dem sie eine SIM-Karte aushändigen.
Lässt sich eine bestimmte Handy-Nummer einer Straftat zuordnen, taucht die Polizei sicherlich bald an der Wohnung des vermeintlichen Besitzers auf. "Dumm nur, wenn man die Karte gar nicht selbst angemeldet hat.
Aber das muss man dann erstmal beweisen", erläutert c't-Experte Mansmann. "Damit Unbeteiligte im Rahmen von Ermittlungen nicht so leicht unter dringenden Verdacht geraten können, sollte man konsequenterweise die Pflicht zur Speicherung der Daten aufheben."
Unter falschem Namen konnte der c't-Redakteur SIM-Karten von Aldi, Lidl, Mediamarkt, Netto Markendiscount, Penny, Saturn und REWE erwerben und anmelden. In spezialisierten Handy-Geschäften dagegen scheiterte der Versuch; die Mitarbeiter bestanden darauf, dass der Kunde sich ausweisen müsse.
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