"Ganz im Sinne der japanischen Service-Mentalität Omotenashi nehmen wir unseren Händlern den gesamten Aufwand, der mit der Umsetzung der neuen Regelung verbunden ist, ab", so Beate Rank, Geschäftsführerin der Rakuten Deutschland GmbH. Folglich setzt der Full-Service-Anbieter Rakuten alle rechtlichen Änderung automatisch und kostenlos um.
Hierbei hält sich Rakuten in der Darstellung der Bestellübersicht an die Empfehlungen des Kooperationspartners Trusted Shops, Europas Marktführer bei der Zertifizierung von Onlineshops. Nach der neuen Regelung müssen unter anderem die "wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung (...) unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise" zur Verfügung gestellt werden. Außerdem dürfen neben den Pflichtinformationen keine anderen Elemente hervorgehoben werden. Neue Beschriftungsregelungen schreiben zusätzlich vor, dass unmissverständlich darüber informiert werden muss, wenn die Bestellung eine finanzielle Verpflichtung auslöst.
Rakuten stellt ab 1.8.2012 alle wesentlichen Merkmale der Ware dar, indem im letzten Schritt des Bestellprozesses ein Produktlink hinterlegt wird. Buttons sind zukünftig mit der Beschriftung "kaufen" gekennzeichnet und entsprechen somit den neuen gesetzlichen Vorgaben.
"Transparenz, Rechtssicherheit und Datenschutz sind für Rakuten enorm wichtige Themen, die wir ernst nehmen: So ist unserer Rechtsabteilung permanent mit der Aktualisierung von AGB und Widerrufsbelehrung beschäftigt", betont Geschäftsführerin Beate Rank. "Diesen besonderen Service gegenüber unseren Händlern leisten wir gerne, damit sich diese auf ihre Kernkompetenzen wie die Pflege des Sortiments und den Verkauf der Produkte konzentrieren können."