Das MailDepot ist Teil der REDDOXX-Lösungssuite. So ist es z.B. in Kombination mit dem MailSealer in der Lage, sowohl verschlüsselte als auch entschlüsselte E-Mails zu archivieren. Die Spamfinder-Lizenz bietet, neben dem Virenschutz für alle Postfächer, mittels der patentierten CISS-Technologie einen nachhaltigen Spam-Schutz.
Die Volltextsuche durchsucht sekundenschnell E-Mails im Postfach und alle Textbasierenden Anhänge. Aufwändiges Sortieren und Ordnen der Nachrichten entfällt somit. Alle E-Mails werden dabei automatisch und dauerhaft in einem vom Mailserver unabhängigen Archiv gespeichert. Mit Einsatz des MailDepot lassen sich sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllen, die bereits seit Jahren verbindlich gelten.
Hintergrund der Prüfung
E-Mails sind im digitalen Zeitalter zu einem der wichtigsten Kommunikationsmedien avanciert. Der Verlust geschäftlicher E-Mails und somit sensibler Daten führt oft zu enormen wirtschaftlichen sowie imagerelevanten Schäden. Gesetzliche Richtlinien verpflichten Unternehmen daher zum Schutz und zur Archivierung elektronischer Post. Denn Dokumente und E-Mails bieten unter anderem den handels- und steuerrechtlich relevanten Nachweis über Geschäftsvorgänge. Auf Grundlage der AO, der GoB oder für Audits nach BASEL II sind diese Unterlagen unentbehrlich.
Die TÜV-Zertifizierung bestätigt die einfache und zuverlässige Umsetzung der permanenten E-Mail-Archivierung des REDDOXX MailDepot. Das objektive und neutrale Prüfzeichen des TÜV Saarland überprüft auf gesetzeskonforme Archivierung und zeichnet Archivierungslösungen mit einem Qualitätssiegel aus. Dies quittiert eine revisionssichere, Compliancegerechte Archivierung.
Die Prüfkriterien des TÜV
Die Prüfung des REDDOXX MailDepot erfolgte gemäß den aktuellen Kriterien des Anforderungskatalogs "TÜVgeprüfte Archivierung", IT-Grundschutz, ISO 27002, und den Anforderungen für kaufmännische Dokumente. Als Prüfungsgrundlagen wurden unter anderem herangezogen: die Abgabenordnung (AO), das Handelsgesetzbuch (HGB), die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBs) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG).