In insgesamt 187 Verkaufsstellen haben die minderjährigen Testkäufer versucht, alkoholische Getränke wie Wein oder Wodka-Mixgetränke zu erwerben. In 78 Geschäften - entspricht 42 Prozent der Fälle - wurde gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und der Alkohol verkauft. 109 Geschäfte (58 Prozent) haben dagegen die Abgabe an die Jugendlichen verweigert. Gegen 78 Kassiererinnen und Kassierer sowie gegen sechs Gewerbebetreibenden wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Unter Berücksichtigung des Einzelfalls wird die Bußgeldhöhe zwischen 80 Euro und 150 Euro liegen.
Am schlechtesten schnitten erneut Getränkemärkte ab: In acht der 17 kontrollierten Geschäfte (47 Prozent) erhielten die Jugendlichen die Flaschen mit den alkoholhaltigen Getränken. Gegenüber der ersten Testkaufphase, in der 92 Prozent des Verkaufspersonals in den Getränkemärkten das Jugendschutzgesetz missachteten, lässt sich jedoch eine deutliche Verbesserung der Quote verzeichnen. Am seltensten waren die Testkäufer an Kiosken erfolgreich: Nur jeder dritte Kiosk - zwölf von 36 - hat die gewünschten Getränke verkauft.
"Die Zahlen des zweiten Durchgangs zeigen, dass wir mit den Testkäufen bei dem Einzelhandel allmählich ein Bewusstsein dafür geweckt haben, dass wir den Jugendschutz ernst nehmen", sagte Dr. Georg Martensen von der Region Hannover. Der Dezernent für Sicherheit, Wirtschaft und Verkehr der Region Hannover kündigte an, auch in Zukunft Alkohol-Testkäufe durchzuführen. "Da an den Kassen oft noch viel zu ungenau kontrolliert wird, bieten wir weiterhin Schulungen an, um das Personal in den Geschäften besser über den Jugendschutz aufzuklären." 49 Prozent der Verkäufe an die minderjährigen Testkäufer erfolgte, obwohl sie den Kassiererinnen und Kassierern den Personalausweis vorzeigten.
Unterstützt wurden die Testkäufe von der örtlichen Polizei. "Die erheblichen Gefahren, die missbräuchlicher Alkoholkonsum insbesondere für Minderjährige verursacht, sollten allen Verantwortlichen Veranlassung und Verpflichtung zu konsequentem Handeln sein", sagte der Leiter der Polizeiinspektion Burgdorf, Jürgen Graver. "Daher müssen Aufklärung und Beratung der Minderjährigen und ihrer Eltern, gemeinsame Präventionseinsätze von Jugendschutz und Polizei und konsequente Ahndungen von Verstößen selbstverständlich sein." Da die Erfahrungen zeigten, dass sich die minderjährigen Testkäufer sicherer und wohler fühlen, wenn sie polizeilich begleitet werden, kündigte Graver an, die Region Hannover weiterhin bei der Überwachung des Jugendschutzes im Rahmen der Amtshilfe zu unterstützen.
"Testkäufe sind eine sinnvolle Ergänzung zu den allgemeinen Jugendschutzkontrollen", sagte Kriminalrätin Andrea Pohl von der Polizeiinspektion Garbsen. "Erst wenn Jugendliche in keinem Geschäft mehr hochprozentigen Alkohol bekommen, ist unser Ziel erreicht", so Andrea Pohl. Die bisherigen Ergebnisse der Testkäufe im Zuständigkeitsbereich der Inspektion Garbsen zeigten deutlich, dass der Jugendschutz immer noch nicht in den Köpfen einiger Geschäftsleute Platz gefunden habe.