Die Soforthilfe ist ausschließlich für Privathaushalte die sich in einer akuten Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung befinden, weil Hausrat im Wert von mindestens 5000 Euro nicht mehr verwendbar ist. Die Richtlinie ist ausdrücklich nicht für den Ersatz von Hausrat, wenn daraus keine akute Notlage resultiert, nicht für Gewerbetreibende und nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen gedacht. Hierfür hat das Land bei Freigabe der entsprechenden Landesmittel weitere Förderrichtlinien in den nächsten Wochen zugesagt. Der Region Hannover stehen mit dieser Richtlinie rund 30.000 Euro zur Auszahlung zur Verfügung.
Für die Antragstellung gibt es bis zum 22. März 2024 zwei Möglichkeiten: Wer den Antrag online stellen möchte, kann dies in Kürze auf Hannover.de tun, das entsprechende Tool hierfür wird aktuell bereitgestellt. Alternativ ist die Antragsstellung bereits jetzt möglich, das entsprechende Antragsformular ist unter folgendem Link zu finden: www.hannover.de/hochwasserhilfe-region. Die Region Hannover weist darauf hin, dass Anträge nur bearbeitet werden können, wenn das Antragsformular verwendet und die aufgezählten Nachweise mit eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Hochwasser-Soforthilfe und die Förderrichtlinie zum Nachlesen hat das Land unter folgendem Link bereitgestellt: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/228955.html,