Insgesamt wird der Bestand im Planetencenter von der Stadt Garbsen auf etwa 17.745 m2 Verkaufsfläche beziffert. Dies schließt die aktiv betriebenen Verkaufsflächen, die Leerstände und genehmigte, bisher nicht ausgenutzte Baurechte ein. Auch die Leerstände, für die einmal Einzelhandel genehmigt wurde, sind rechtlich als Bestand zu werten. Die knapp 18.000 m2 Verkaufsfläche, die von der Region so nachvollzogen werden können, stellen demnach einen gültigen Rechtsanspruch dar.
„Die tatsächliche Größe des „Planetencenters“ ist besonders wichtig für die raumordnerische Beurteilung, da für die Region Hannover die Gesamtbetrachtung der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Garbsen – und hier insbesondere die Entwicklung in den beiden großen Einkaufszentren „Planetencenter“ und „Neue Mitte“ – von größter Bedeutung ist“, betonte Prof. Dr. Axel Priebs, Planungsdezernent der Region Hannover.
Priebs kündigte an, die Region Hannover werde jetzt mit der Stadt Garbsen und den betroffenen Nachbarkommunen einen neuen Moderationstermin vereinbaren, bei dem der aktuelle Sachstand, aber auch alle noch offenen Fragen und das weitere Verfahren auf der Tagesordnung stünden: „Die Region Hannover wird sich weiterhin für eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten einsetzen. Auch ein raumordnerischer Vertrag zur Schaffung von Verbindlichkeiten zwischen der Region Hannover und der Stadt Garbsen wird erwogen“.
Der Prozess der Abstimmung des geplanten Sonae-Centers in der „Neuen Mitte“ der Stadt Garbsen dauert bereits über zwei Jahre an. In dieser Zeit hat die Region Hannover zusammen mit der Stadt Garbsen und dem Investor, den Nachbarkommunen sowie der Industrie- und Handelskammer und dem Einzelhandelsverband zwei Moderationsverfahren durchgeführt und ein weiteres drittes Moderationsverfahren ist geplant.
„Die Region Hannover hat sich stets dafür eingesetzt, in diesem komplex gelagerten Fall alle Fakten offen auf den Tisch legen, um zu einer raumordnerisch verträglichen Lösung zu gelangen. Allerdings waren im Verlaufe des Abstimmungsverfahrens immer wieder einzelne neue Details zu berücksichtigen, die einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess geschuldet sind“, rief Prof. Priebs noch einmal in Erinnerung.
Die ersten beiden Moderationsverfahren endeten mit dem Zwischenergebnis, dass die Gesamtverkaufsfläche des geplanten Centers von 24.000 m2 auf 19.600 m2 reduziert werden konnte. Unter den folgenden Voraussetzungen wurde eine positive landesplanerische Stellungnahme der Region Hannover in Aussicht gestellt:
- Erstens. Die Stadt Garbsen muss ein Zentrenkonzept vorlegen, das eindeutig der „Neuen Mitte“ Vorrang für die Einzelhandelsentwicklung in Garbsen einräumt.
- Zweitens: Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan muss speziell für das Sonae-Center ausgearbeitet werden, der die Gesamtverkaufsfläche für das Einzelhandelsprojekt auf maximal 19.600 m2 Verkaufsfläche festlegt.
- Und drittens wurde darüber hinaus die Festsetzung von Verkaufsflächenobergrenzen für die einzelnen Einzelhandelssortimente des Centers vereinbart.
Nachdem das geforderte Zentrenkonzept der Stadt Garbsen vorlag, wurde schnell klar, dass die Umsetzung des Konzeptes auch Konsequenzen für die anderen Einzelhandelszentren in Garbsen nach sich ziehen muss. Insbesondere für das Planetencenter wurden umfangreiche bisher noch nicht ausgeschöpfte Baurechte ermittelt, die weit über die durch das Zentrenkonzept zugewiesene Funktion eines Stadtteilzentrums für die Stadtteile südlich der Autobahn hinausgehen. Aus diesem Grund wurde von der Region Hannover gefordert, diese umfangreichen Baurechte im Planetencenter auf den Bestand zurückzuführen. Dieser Forderung will die Stadt Garbsen nachkommen, indem sie im März 2007 die Änderung des Bebauungsplans für das Planetencenter mit dem Ziel beschlossen hat, die Baurechte auf den Bestand zu reduzieren. Ein Problem war allerdings, dass der exakte Bestand im baurechtlichen Sinne bisher nicht bekannt war.
„Die Region Hannover hat stets betont, dass es in der Hand der Stadt Garbsen liegt, wo der Schwerpunkt der Entwicklung in Garbsen liegen soll. Die Stadt hat sich nunmehr eindeutig für den Standort ‚Neue Mitte’ entschieden. Wir haben weiter betont, dass die Baurechte für das Planetencenter in diesem Fall deutlich reduziert werden müssen, dass aber der Bestandsschutz zu berücksichtigen ist. Die jetzt ermittelte Größenordnung von 18.000 m2 liegt weit unter den Bebauungsmöglichkeiten des gültigen Bebauungsplans, der darüber hinaus noch etwa 10.000 m2 zusätzliche Verkaufsfläche zulassen würde. Trotzdem hat das Planetencenter alle Möglichkeiten, sich zu erneuern und seine auch aus der Sicht der Region wichtige Funktion für die südlichen Stadtteile zu erfüllen“, so Prof. Priebs abschließend.