Die Förderung richtet sich insbesondere an gemeinnützig organisierte Fahrradwerkstätten und Vereine, die Reparaturangebote für bedürftige Menschen bereitstellen oder Selbsthilfe-Initiativen fördern. Mit der Richtlinie sollen ehrenamtliche Initiativen unterstützt werden, die durch kostenlose Reparaturen oder Spendenräder zur Mobilität und Teilhabe in der Gesellschaft beitragen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die eine (angeleitete) Selbstreparatur von Fahrrädern ermöglichen. Dies umfasst unter anderem:
- Anschaffung von Werkzeugen und Verbrauchsmaterialien
- Durchführung von Reparaturkursen
- Verlängerung von Selbsthilfe-Öffnungszeiten
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind lokale Vereine, Verbände, Kirchengemeinden, Schulen, Kindertagesstätten, (Selbsthilfe-)Fahrradwerkstätten unter sozialer Trägerschaft, Städte, Gemeinden sowie andere dem Gemeinwohl dienende Organisationen. Auch ehrenamtlich tätige Bürger*innen mit Wohn- oder Sitz in der Region Hannover können sich für eine Förderung bewerben.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren?
Die Antragsstellung ist ab dem 1. Oktober 2024 möglich. Interessierte Organisationen und Einzelpersonen können ihre Anträge per E-Mail an selbstschrauben@region-hannover.de richten. Über diese Adresse erhalten sie auch die benötigten Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zum Förderverfahren. Die Förderrichtlinie gibt detaillierte Auskunft über die Anforderungen und den Ablauf der Antragsstellung. Mehr Infos gibt es auch auf hannover.de/selbstschrauben.
Verkehrsdezernent Ulf-Birger Franz: „Wir haben mit der Richtlinie gute Erfahrungen gemacht und wollen damit weitermachen. Fahrradmobilität in der Region Hannover ist ein großes Thema, ich selbst weiß, dass man mit dem Rad oft am schnellsten von A und B kommt. Umso besser, wenn man selbst Hand anlegen und reparieren kann.“
Die Region Hannover bedankt sich bei der Sparkassenstiftung für die Unterstützung.