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Jagau: Region hat durch das Urteil nichts verloren

Staatsgerichtshof in Bückeburg zum Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz

(PresseBox) (Hannover, )
Der Staatsgerichtshof in Bückeburg hat am Freitag die Klage der Region Hannover gegen das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz (NFAG) zurückgewiesen. Die Region hatte angeführt, dass die Einführung des sogenannten Flächenfaktors in der vom Gesetzgeber vertretenen Form im Jahr 2007 verfassungswidrig ist und die Region in nicht vetretbarem Maße gegenüber anderen Landkreisen benachteiligt.

Regionspräsident Hauke Jagau bedauerte die Entscheidung. "Natürlich hätten wir uns ein anderes Urteil gewünscht. Andererseits hatten wir als Region bei diesem Verfahren nichts zu verlieren. Wären wir mit unserer Klage erfolgreich gewesen, hätten wir mehr Geld erhalten. Nun bleibt unsere Situation wie sie ist."

Der sogenannte Flächenfaktor bezieht sich auf Mittelzuweisungen des Landes für den Unterhalt der Kreisstraßen und für den Schülerverkehr. 9,7 Prozent der Schlüsselzuweisungen werden nach dieser Berechungsformel verteilt. Für die Region Hannover gehen aufgrund dieses Faktors jedoch mehr als 17 Prozent der Schlüsselzuweisungen (30,7 Millionen Euro) verloren. "Das heißt, dass wir nicht nur keine Zuweisung für Kreisstraßen und Schülerbeförderung bekommen, sondern weitere 13,5 Millionen Euro verlieren. Dies geht zu Lasten anderer Aufgaben ", begründete Jagau die Klage. "Für uns war das so wichtig, dass wir zumindest versuchen mussten, vor dem Staatsgerichthof eine Änderung zu erreichen."

"2007 hat die Region rund 30,7 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen weniger erhalten als unter der alten Regelung", sagte Finanzdezernentin Barbara Thiel, die bei der Verkündung in Bückeburg dabei war. "Wenn wir die Verluste bis heute aufsummieren, sind der Region dadurch rund 100 Millionen Euro verloren gegangen. Das ist eine Größenordnung, die erheblich zur Entlastung unseres defizitären Haushalts beigetragen hätte." Vor diesem Hintergrund bedaure auch sie die Entscheidung des Staatsgerichtshofs außerordentlich. Das Verfahren an sich bewertete sie positiv. "Das Gericht hat sich sehr sachlich, ausführlich und eingehend mit den Argumenten auseinandergesetzt."
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