Die Telefonhotline richtet sich ausschließlich an Anspruchsberechtigte, die Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II wenden sich bitte - wie bisher - an ihre zuständigen Jobcenter.
Die Region Hannover ist zuständig für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in den 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden. Anspruchsberechtigt sind rund 60.000 Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler. Die Anträge können - je nach Leistungsbezug - bei den zuständigen Jobcentern, den Sozialämtern in den Städten und Gemeinden oder der Familienkasse gestellt werden. Weitere Informationen unter www.hannover.de/bildungspaket.