Häufig - so die Erfahrung - reicht die Mobilitätshilfe jedoch nicht aus. In diesem Fall kann Mehrbedarf angemeldet werden. Bis zu zwei Drittel des Budgets wird dazugezahlt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die eigentliche Mobilitätshilfe die Bedürfnisse nicht abdeckt. In begründeten Einzelfällen kann sogar von den Richtlinien abgewichen werden. Bislang ist die Möglichkeit, Mehrbedarf zu beantragen, aber kaum bekannt. Gerade mal acht Berechtigte nahmen die Sonderzahlung in Anspruch. Deshalb macht die Regionsverwaltung jetzt noch einmal auf die Möglichkeit aufmerksam.
Sowohl die Mobilitätshilfe als auch der Mehrbedarf können bei den örtlichen Sozialämtern beantragt werden. Diese Unterstützung wird seit 2005 gewährt. Es handelt sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Weitere Informationen und der Formantrag sind unter www.hannover.de, Bereich "Gesundheit und Soziales", oder unter dem Suchwort "Mobilitätshilfe" zu finden. Fragen beantworten darüber hinaus die örtlichen Sozialämter.