Grundsätzlich ist das Befahren des Binnensees zwischen dem 1. November und dem 31. März tabu. In einem Pilotprojekt hat das Land Niedersachsen aber unter bestimmten Auflagen die Aufhebung des Winterfahrverbots möglich gemacht. Seit Ende Februar wird im Abstand von jeweils fünf Tagen der Vogelsbestand gezählt. Nächster Termin ist am Freitag, 20. März. Sollten an diesem Tag die Schwellenwerte nicht überschritten sein, dürfen Segler und Surfer vom 21. bis 24. März - also bis zum nächsten Zähltermin - aufs Wasser. Auf hannnover.de informiert die Region im Bereich "Bürgerservice" aktuell über das Winterfahrverbot. Die Verfügung ist unter http://www.hannover.de/... einsehbar.
Schwellenwerte für Haubentaucher und Kormorane überschritten
Winterfahrverbot auf dem Steinhuder Meer bleibt vorerst bestehen
Grundsätzlich ist das Befahren des Binnensees zwischen dem 1. November und dem 31. März tabu. In einem Pilotprojekt hat das Land Niedersachsen aber unter bestimmten Auflagen die Aufhebung des Winterfahrverbots möglich gemacht. Seit Ende Februar wird im Abstand von jeweils fünf Tagen der Vogelsbestand gezählt. Nächster Termin ist am Freitag, 20. März. Sollten an diesem Tag die Schwellenwerte nicht überschritten sein, dürfen Segler und Surfer vom 21. bis 24. März - also bis zum nächsten Zähltermin - aufs Wasser. Auf hannnover.de informiert die Region im Bereich "Bürgerservice" aktuell über das Winterfahrverbot. Die Verfügung ist unter http://www.hannover.de/... einsehbar.