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Sozialdezernent Erwin Jordan: "Jetzt Anträge stellen!"

Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche

(PresseBox) (Hannover, )
Rund 60.000 Kinder und Jugendliche in der Region Hannover haben Anspruch auf Leistungen aus dem neuen Bildungs- und Teilhabepaket. Die Zuschüsse kann man nur erhalten, wenn Anträge bei den zuständigen Jobcentern und Sozialämtern der regionsangehörigen Städte und Gemeinden gestellt werden - etwa 1.700 sind bereits eingegangen (Stand 19.4.). Wer noch rückwirkend Zahlungen für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März bekommen will, sollte sich beeilen: Bis Ende April müssen die Anträge gestellt werden. Darauf weist Sozialdezernent Erwin Jordan von der Region Hannover hin.

"Wir wollen die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe ermuntern, jetzt Anträge beim Jobcenter oder der zuständigen Kommune zu stellen, damit ihnen kein Geld verloren geht", so Jordan. Erstattet werden bereits ausgelegte Kosten zum Beispiel für eintägige Schulausflüge, für Nachhilfestunden, für die Fahrt zur Schule oder für Mitgliedsbeiträge von Vereinen. Die Anträge können auch formlos gestellt werden: "Entscheidend ist, dass die Ansprüche rechtzeitig angemeldet werden. Eventuell nötige Bescheinigungen kann man auch später nachreichen."

Die am 30. April ablaufende Frist für rückwirkende Zahlungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakets gilt zunächst nur für Empfängerinnen und Empfänger nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) II und XII sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Wer Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, hat noch einen Monat länger Zeit.

Dennoch: Der Sozialdezernent der Region Hannover hält beide Zeitfenster für zu knapp bemessen: "Der Bund hat erst Ende März das komplexe Gesetz veröffentlicht und erwartet nun von den Anspruchsberechtigten, dass sie innerhalb weniger Wochen durchschauen, was ihnen alles zusteht. Signale aus Berlin deuten darauf hin, dass das Problem erkannt wurde und die Frist nun verlängert werden soll. Das würden wir begrüßen."

Mit einem Brief hat die Region Hannover die bedürftigen Familien - mit Ausnahme der Empfängerinnen und Empfänger von Kinderzuschlag - schriftlich über den Umfang des Bildungs- und Teilhabepakets informiert. Jordan: "Wenn die Bundesarbeitsministerin einen zweiten Brief schreibt, schadet das bestimmt nicht. Das Hauptproblem des Bildungspakets aber liegt darin, dass es ein äußerst bürokratisches Monstrum ist, das bei Leistungsberechtigten eher abschreckend als einladend wirken kann."

Anspruchsberechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Das Paket besteht aus insgesamt sechs Bausteinen:

Übernahme der Kosten bei der Teilnahme an eintägigen Ausflügen von Kindertageseinrichtungen und Schulen;
Pauschaler Zuschuss von insgesamt 100 Euro pro Schuljahr für notwendige Unterrichtsmaterialien wie Taschenrechner oder Zirkel.
Übernahme der Fahrtkosten bei einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern.
Übernahme der Kosten für Nachhilfestunden oder Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist.
Übernahme der Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in der Kindertagesstätte oder Schule - jenseits der Eigenbeteiligung von einem Euro.
Erstattung von bis zu zehn Euro monatlich für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Kurse zur kulturellen Bildung oder für Freizeiten.

Die Anträge können - je nach Leistungsbezug - bei den zuständigen Jobcentern, den Sozialämtern in den Städten und Gemeinden, bei der örtlichen Wohngeldstelle oder der Familienkasse gestellt werden.

Zuständig für die regionsweite Umsetzung und Abrechung des Bildungs- und Teilhabepakets ist die Region Hannover. Weitere Informationen unter www.hannover.de/bildungspaket
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