Die Region Hannover hatte bereits im vergangenen Winter eine flexiblere Handhabung des Winterfahrverbots praktiziert. Grundlage ist ein Erlass des niedersächsischen Umweltministeriums aus dem vergangenen Jahr. Grundsätzlich ist das Befahren des Steinhuder Meeres - ebenso wie des Dümmer - zwischen dem 1. November bis zum 31. März tabu. Dort sollen Zugvögel ungestört rasten und überwintern können.
Steinhuder Meer darf am 1. November noch befahren werden
Allgemeinverfügung der Region
Die Region Hannover hatte bereits im vergangenen Winter eine flexiblere Handhabung des Winterfahrverbots praktiziert. Grundlage ist ein Erlass des niedersächsischen Umweltministeriums aus dem vergangenen Jahr. Grundsätzlich ist das Befahren des Steinhuder Meeres - ebenso wie des Dümmer - zwischen dem 1. November bis zum 31. März tabu. Dort sollen Zugvögel ungestört rasten und überwintern können.