Ab dem 10. September 2009 gilt in der EU verbindlich die Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer. Danach müssen sich alle Fahrer innerhalb von fünf Jahren durch geeignete Maßnahmen weiterqualifizieren. Ein Ziel der EU-Richtlinie 2003/59/EG ist es, die Verkehrsunfälle in Europa bis zum Jahr 2010 zu halbieren. Fahrer und Unternehmer, die der Weiterbildungspflicht nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen finanziellen Strafen und Fahrverboten rechnen. Um der gesetzlichen Regelung frühzeitig entsprechen zu können, hat Renault Trucks Deutschland eine Kooperationsvereinbarung mit dem ADAC Hessen-Thüringen geschlossen. Gemäß dieses Abkommens wird der ADAC die Berufskraftfahrerqualifizierung in fünf Modulblöcke im Umfang von jeweils sieben Stunden anbieten. Diese umfassen neben theoretischen und praktischen Aspekten der Fahrsicherheit sowie des kraftstoffsparenden Fahrens auch Kenntnisse über Ladungssicherung, rechtliche Rahmenbedingungen und Fragen des Gesundheitsschutzes von Berufskraftfahrern. Damit erfüllen die Teilnehmer die im Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz geforderten 35 Trainingsstunden bis zum 10. September 2014. Für die Durchführung der praktischen Schulungsteile stellt die Renault Trucks Deutschland GmbH mit einem Renault Magnum 500 und einem Premium 450 zwei Sattelzugmaschinen in ADAC-Gelb zur Verfügung. Zusammen mit zwei vom Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH kostenlos bereitgestellten fabrikneuen Aufliegern können die Trainer vom ADAC somit auf zwei komplette Sattelzugkombinationen für Schulungen zurückgreifen. Für das Thema Ladungssicherung im Lieferverkehr stehen darüber hinaus ein Renault Maxity mit Pritschenaufbau sowie ein Renault Master Kastenwagen bereit. Gutscheine für die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen vertreibt Renault Trucks über seine deutsche Verkaufsorganisation.
Weitere Informationen zur Berufskraftfahrerqualifizierung erhalten Sie unter www.adac.de/berufskraftfahrer oder unter der Telefonnummer: 0180 512 1008.