Seit dem 10. September 2009 gilt in der EU verbindlich die Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer. Alle Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen sich innerhalb von fünf Jahren durch geeignete Maßnahmen weiterqualifizieren. Ein Ziel der EU-Richtlinie 2003/59/EG ist es, die Verkehrsunfälle in Europa zu reduzieren, aber auch einen rationelleren Umgang mit dem Kraftsoff zu fördern. Fahrer und Unternehmer, die der Weiterbildungspflicht nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen finanziellen Strafen und Fahrverboten rechnen. Bisher umfasste das hauseigene Schulungsangebot von Renault Trucks in Deutschland mit dem Optifuel Training das Modul zum wirtschaftlichen Fahren. Ab sofort sind auch die weiteren vier Module zu theoretischen und praktischen Aspekten der Fahrsicherheit, Kenntnissen der vorschriftsmäßigen Ladungssicherung, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Fragen des Gesundheitsschutzes von Berufskraftfahrern erhältlich. Teilnehmer erfüllen damit die im Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz geforderten 35 Trainingsstunden bis zum 10. September 2014. Die Trainings werden bundesweit entweder beim Kunden vor Ort, in den Renault Trucks Niederlassungen oder ausgesuchten regionalen Schulungszentren- und Anlagen von zertifizierten und im Nutzfahrzeugbereich erfahrenen Trainern durchgeführt. Je nach Lehrgangsform kommt ein speziell ausgerüsteter Schulungszug zum Einsatz. Wie beim Optifuel Training legt Renault Trucks auch bei den hinzukommenden Modulen Wert auf die Einbindung fachpraktischer Trainingsinhalte, um den direkten Bezug zum Berufsalltag herzustellen. Alle Bausteine sind staatlich förderfähig und behördlich anerkannt, der Fahrsicherheitspart erfüllt zudem die Richtlinien nach DVR und gilt als Präventionsmaßnahme der BGV (Berufsgenossenschaft Verkehr). Nähere Informationen zu Renault Trucks Fahrer-Training gibt es unter: http://www.renault-trucks.de/... oder 036021/85955.
Renault Trucks bietet seinen Kunden die komplette Berufskraftfahrerqualifizierung
Seit dem 10. September 2009 gilt in der EU verbindlich die Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer. Alle Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen sich innerhalb von fünf Jahren durch geeignete Maßnahmen weiterqualifizieren. Ein Ziel der EU-Richtlinie 2003/59/EG ist es, die Verkehrsunfälle in Europa zu reduzieren, aber auch einen rationelleren Umgang mit dem Kraftsoff zu fördern. Fahrer und Unternehmer, die der Weiterbildungspflicht nicht nachkommen, müssen mit empfindlichen finanziellen Strafen und Fahrverboten rechnen. Bisher umfasste das hauseigene Schulungsangebot von Renault Trucks in Deutschland mit dem Optifuel Training das Modul zum wirtschaftlichen Fahren. Ab sofort sind auch die weiteren vier Module zu theoretischen und praktischen Aspekten der Fahrsicherheit, Kenntnissen der vorschriftsmäßigen Ladungssicherung, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Fragen des Gesundheitsschutzes von Berufskraftfahrern erhältlich. Teilnehmer erfüllen damit die im Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz geforderten 35 Trainingsstunden bis zum 10. September 2014. Die Trainings werden bundesweit entweder beim Kunden vor Ort, in den Renault Trucks Niederlassungen oder ausgesuchten regionalen Schulungszentren- und Anlagen von zertifizierten und im Nutzfahrzeugbereich erfahrenen Trainern durchgeführt. Je nach Lehrgangsform kommt ein speziell ausgerüsteter Schulungszug zum Einsatz. Wie beim Optifuel Training legt Renault Trucks auch bei den hinzukommenden Modulen Wert auf die Einbindung fachpraktischer Trainingsinhalte, um den direkten Bezug zum Berufsalltag herzustellen. Alle Bausteine sind staatlich förderfähig und behördlich anerkannt, der Fahrsicherheitspart erfüllt zudem die Richtlinien nach DVR und gilt als Präventionsmaßnahme der BGV (Berufsgenossenschaft Verkehr). Nähere Informationen zu Renault Trucks Fahrer-Training gibt es unter: http://www.renault-trucks.de/... oder 036021/85955.