Arztbewertungsportale sind wie im NDR Ratgeber von August 2018 immer wieder in der Kritik, weil zahlende Mediziner bei manchen von ihnen gut wegkommen, nicht zahlende dagegen schlecht. Ähnlich verhält es sich auch bei vielen Bewertungsportalen. Arbeitgebersiegel müssen zudem vielfach teuer erkauft werden, ob nun wirklich eine objektive Jury dahinter steckt oder nicht.
Arbeitssiegel des Vertrauens
Die HR-Plattform finest-jobs von Hamburgs führendem HR-Softwareanbieter rexx systems hat nun ein eigenes Arbeitgebersiegel und Arbeitgeberportal entwickelt, in dem nicht der zahlungskräftigste Arbeitgeber oder teure sogenannte Experten das Sagen haben, sondern nur die Bewerberinnen und Bewerber.
Diese sollen auch nur den Recruiting-Prozess und nicht gleich das ganze Unternehmen bewerten, wobei der erste Eindruck natürlich auch eine Rolle spielen kann. Tatsächlich können Arbeitgeber bei finest-jobs zwei verschiedene Siegel erhalten: „Best Recruitment“ für Unternehmen mit den besten Bewertungen und „Top Recruitment“ für gute Bewertungen. Wie genau die Siegel vergeben werden und wie sich Arbeitgeber dafür qualifizieren können, erfahren Sie auf der Webseite „Unser Arbeitssiegel“.
Employer Branding wird immer wichtiger
Mit Blick auf den Fachkräftemangel und auf die Schwierigkeit vieler Unternehmen, an qualifizierte Mitarbeiter heranzukommen, gewinnt das Employer Branding immer mehr an Bedeutung. Insofern ist verständlich, dass mancher Arbeitgeber für ein Bewertungsportal oder ein „Employer Seal“ bezahlt, um in der Bewertung ein gutes Bild abzugeben.
Letztendlich zählt beim Recruiting aber eben nur die Meinung der Talente, die sich bei dem jeweiligen Unternehmen bewerben. Wer sich über finest-jobs.com oder über die Smartphone-App von jobbringer.com bewirbt, hat innerhalb mehrerer Wochen später noch die Möglichkeit, sich zu dem Recruiting-Prozess des potenziellen neuen Arbeitgebers zu äußern und diesen zu bewerten.
Bewertungen nur von Bewerbern
Dadurch, dass nur Bewerber Bewertungen abgeben, unterscheidet sich das Arbeitgebersiegel von finest-jobs durch höchste Qualität, Echtheit und Authentizität. Die Bewertungen bleiben auch jeweils anonym. Weder der Arbeitgeber noch der Plattformbesucher oder Techniker von finest-jobs erfährt, wer die Bewertung abgegeben hat, weil der Kandidat technisch keine Spuren hinterlässt. Alle Verbindungen zu ihm werden nach der Bewertung sofort und unwiderruflich gekappt.
Allerdings legt finest-jobs großen Wert auf Qualität und Seriosität der Bewertungen. Folglich durchlaufen diese vor der Veröffentlichung stets eine umfassende Revision, um unsachliche oder beleidigende Inhalte und vorgetäuschte Bewertungen herauszufiltern. Arbeitgeber können somit sicher sein, dass sie nicht durch ungerechtfertigte Behauptungen an den Pranger gestellt werden.
Keine Fake-Bewertungen mehr
Umgekehrt achtet finest-jobs bei der Revision auch darauf, dass Arbeitgeber bei sonst eher durchschnittlichen „Noten“ auch nicht über den Klee gelobt werden. Auch das kann ein Indiz für eine Fake-Bewertung sein. Seriöse Plattformen sind zwar bemüht, allzu positive oder negative Bewertungen als solche zu identifizieren, aber extreme Ausschläge nach oben und nach unten versprechen oft auch hohe Klickraten.
Das Arbeitgebersiegel von finest-jobs sieht vor, dass die Bewerberinnen und Bewerber den Recruiting-Prozess mit Dauer, Reaktionsgeschwindigkeit und Wohlfühlfaktor jeweils mit 0 bis 5 Sternen bewerten und gegebenenfalls mit eigenen Worten kommentieren. Der Vorteil für Unternehmen ist, dass sie bei überwiegend positiven Bewertungen damit ihr Employer Branding stärken können – und das kostenlos. Um das Siegel verwenden zu können, muss ein Arbeitgeber aber mindestens fünf überdurchschnittliche echte Bewertungen erhalten.
Wer sich bei einem bestimmten Arbeitgeber bewerben möchte, kann in dem Arbeitgeber-Bewertungsportal von finest-jobs nachsehen, ob für das entsprechende Unternehmen schon Bewertungen eingegangen sind und wie das dortige Recruiting jeweils bewertet wurde. Außerdem erfahren potenzielle Bewerber dort unter anderem auch, ob das Recruiting mit einem Testverfahren, einem Bewerbungsgespräch einhergegangen ist und ob es ein Vertragsangebot gab.