Was versteht man unter CSR?
Unter „Corporate Social Responsibility“, kurz CSR, ist die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen im Sinne eines nachhaltigen Wirtschaftens zu verstehen. CSR umfasst soziale, ökonomische und ökologische Aspekte wie faire und mitarbeiterorientierte Personalpolitik und Geschäftspraktiken, den sparsamen Einsatz von Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt sowie Verantwortung vor Ort und in der Lieferkette.
Die Gründe für diesen Schritt der Firmengruppe sind vielfältig. Einerseits sorgt das neue Lieferkettengesetz und der gesellschaftliche Wandel für strengere Anforderungen bei Projekt-Ausschreibungen im Umweltingenieurbereich, auf der anderen Seite will die Rietzler-Firmengruppe ihrer Verantwortung als umweltbewusstes Unternehmen mit konkreten festgesetzten Maßnahmen und Zielen gerecht werden.
Welche Aufgaben übernimmt die neue CSR-Beauftragte?
Neben der konkreten Aufbereitung und Erstellung von Unterlagen für den Ausschreibungsprozess und die Erlangung eines Sustainability-Ratings, arbeitet die CSR-Beauftragte aktiv mit an der Zielsetzung, Maßnahmenausgestaltung und Dokumentation des Erreichten für alle Firmen der Firmengruppe. So ist für die Zukunft ein jährlicher Nachhaltigkeitsbericht geplant, der sich maßgeblich an den 17 „Sustainable Development Goals“, kurz SDGs, die von den Vereinten Nationen definiert und mittlerweile weltweit genutzt werden, orientiert.
Der neue Verhaltenskodex der Rietzler Firmengruppe
Hierbei handelt es sich um eine Selbstverpflichtung für die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben sowie unternehmensinternen Regelungen und Vereinbarungen. Der Verhaltenskodex richtet sich an alle Mitarbeitenden, Kund:innen, Geschäftspartner:innen und Lieferant:innen der Firmengruppe. Lisa Swoboda beschreibt den Zweck wie folgt: „Wir möchten mit dem Verhaltenskodex zum einen verdeutlichen, wie wir als Firmengruppe mit unseren Kolleg:innen, Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Lieferant:innen und der Umwelt umgehen möchten. Zum anderen möchten wir auch den Kundenanforderungen für eine weitere Zusammenarbeit gerecht werden und sicherstellen, dass auch unsere Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen diese Anforderungen einhalten.“ Am 01. April 2023 wurde der neue gruppenweite Verhaltenskodex eingeführt.