Je nach Einsatzort müssen Kunststoffe unterschiedlichsten Anforderungen standhalten. Bei Desinfektionsmitteln sind dies u.a. der Anwender (Laie, Fachkraft), die Anwendungsdauer und der Wirkstoff (z.B. Alkohole, Aldehyde oder Ammoniumverbindungen [QAV]). Um die Verträglichkeit von Kunststoffmaterialien mit Medien, hier speziell Desinfektionsmittel, zu prüfen werden u.a. die Normen DIN EN ISO 175 und DIN EN ISO 22088-3 angewendet.
Ein wesentlicher Unterschied der beiden Prüfungen besteht darin, dass bei der Messung nach DIN EN ISO 22088-3 der Prüfstab mit einer definierten Biegung eingespannt wird. Zudem ist die Standard-Prüfzeit mit 24 Stunden niedriger als bei der DIN EN ISO 175 mit einer Woche. Und die DIN EN ISO 22088-3 nennt als Versagekriterium die Bildung von Spannungsrissen, während die DIN EN ISO 175 eine Gewichtsänderung oder mechanische Prüfungen zugrunde legt.
ROMIRA hat die beiden ROMILOY®-Typen 4010/07-1 UV und 5820 UV nach DIN EN ISO 175 und DIN EN ISO 22088-3 geprüft. Beide Compounds werden von unseren Kunden in der Medizintechnik eingesetzt. Die Ergebnisse der Prüfung nach DIN EN ISO 175 sind in der Tabelle dargestellt.
Sowohl ROMILOY® 4010/07-1 UV als auch ROMILOY® 5820 UV weisen nach einer Woche im jeweiligen Desinfektionsmittel noch mehr als 80 % vom ursprünglichen E-Modul bzw. Kerbschlagzähigkeit auf und sind damit beständig.
Zusätzlich zur allgemeinen Beständigkeit der beiden Compounds wurde die Spannungsrissbeständigkeit nach DIN 22088-3 bestimmt. Selbst nach 48 Stunden, der doppelten standardmäßigen Zeit laut Norm, traten keine Spannungsrisse im Material auf. Von den nach DIN EN ISO 22088-3 geprüften Proben wurde anschließend das E-Modul ermittelt. Wie schon bei der Prüfung nach DIN EN ISO 175 bleiben mindestens 80 % des ursprünglichen E-Moduls erhalten.