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RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG Daimlerstraße 127 70372 Stuttgart, Germany http://www.rtskg.de/
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Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmer

(PresseBox) (Stuttgart, )
Gute Nachricht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung zur Abmilderung der Inflation gewähren. Diese ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet und wurde als Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG) kürzlich verabschiedet.

Arbeitgeber*innen können somit Beihilfen oder Unterstützungen von bis zu insgesamt 3.000 EUR steuer- und beitragsfrei auszahlen. Die Prämie kann auch als Sachlohn gewährt werden, sie unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Hier finden Sie die wichtigsten Details im Überblick:

1) GRUNDSÄTZLICHE VORAUSSETZUNGEN

Die Beihilfen oder Unterstützungen müssen infolge der anhaltend hohen Inflation
  • im begünstigten Zeitraum,
  • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn,
  • zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation gezahlt werden.
2) BEGÜNSTIGTE ARBEITNEHMER

A) BEGÜNSTIGTE ARBEITNEHMER

Begünstigt sind alle Arbeitnehmer*innen, unerheblich davon, ob sie in Voll-, Teilzeit oder geringfügig beschäftigt sind. Bei familiären Arbeitsverhältnissen ist wie immer die Fremdüblichkeit zu beachten.

Die Arbeitslosengeld II- bzw. Sozialgeld-Verordnung soll dahingehend ergänzt werden, dass die Inflationsausgleichsprämie bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen angerechnet wird.

B) MEHRERE DIENSTVERHÄLTNISSE

Eine steuerfreie Sonderzahlung kann für jedes Dienstverhältnis (bei unterschiedlichen Arbeitgebern) gesondert geleistet werden. Die Prämie i. H. v. 3.000 EUR kann also pro Arbeitsverhältnis ausgezahlt werden.

3) AUSZAHLUNG AUCH IN TEILBETRÄGEN

Die Auszahlung der bis zu 3.000 EUR muss nicht als Einmalzahlung erfolgen. Sie kann über den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024 in Teilbeträgen oder Ratenzahlungen geleistet werden.

4) KEINE JÄHRLICH WIEDERKEHRENDE PRÄMIE

Der Höchstbetrag von bis zu 3.000 EUR versteht sich über den gesamten Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024. Die Prämie kann nicht jährlich erneut gewährt werden.

5) FORMALE ANFORDERUNGEN

Grundsätzlich werden keine besonderen Anforderungen an die Gewährung der Prämie gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht - zum Beispiel durch einen entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung. Bestenfalls wird eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffen, aus der sich ein Zusammenhang zur Inflation ergibt.

Die Prämie ist nicht auf der LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG auszuweisen und muss auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Die fachlichen Informationen auf dieser Seite sind der Verständlichkeit halber kurz gehalten und können die individuelle Beratung durch die Steuerberater der RTS nicht ersetzen. Die Informationen sind sorgfältig zusammengestellt und recherchiert, jedoch ohne Gewähr.

Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 55 II RStV: Steuerberater Dipl.-Ökonom Thomas Härle, Steuerberater Michael Karle, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG

RTS vereint Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater sowie Rechtsanwälte unter einem Dach.

Ihren Mandanten bietet RTS persönliche Beratung und Betreuung auf kurzem Weg ebenso an, wie die Expertise von Fachberatern im Hintergrund. Die Bezugspersonen der Mandanten sind die Berater und das Team am Standort: nah, kompetent, persönlich und greifbar.

RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG gehört mit derzeit 31 Standorten, in denen etwa 600 Mitarbeiter einen Gesamtumsatz von rund 48 Millionen Euro erwirtschaften, zu den marktführenden Steuerberatungsgesellschaften in Baden-Württemberg.

RTS baut aktuell auf die nachhaltige Unterstützung ihrer Mandanten auf dem Weg aus der Corona-Krise. Als langjähriger DATEV-Referenzpartner ist die Mithilfe bei der kontinuierlichen Softwareweiterentwicklung eine wesentliche Komponente der RTS Digitalisierungsstrategie. Um administrative Aufgaben aus den Bereichen Marketing, Personal-Recruiting, -Verwaltung, Kanzleiorganisation und IT kümmern sich zentralisierte Fachabteilungen. Eine hausinterne Bildungseinrichtung (RTS Akademie) steht allen Mitarbeitern zur Verfügung. Sie garantiert die fachliche Kompetenz und fördert soziale Skills. Hinzu kommen enge Kooperationen mit Notaren, M&A-Experten, Finanz- und Fördermittelspezialisten sowie der Zugriff auf ein weltweites Steuerberatungsnetzwerk.

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