Betriebsprüfungen sind im Handwerk keine Seltenheit, dabei schaut die Finanzverwaltung mitunter sehr genau hin, u.a. was die Kassenführung angeht: "Bei bargeldintensiven Branchen wie der Friseurbranche wird bei einer Betriebsprüfung sehr häufig die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung angezweifelt, was eine Hinzuschätzung oder gar Verwerfung der Kassenführung zur Folge haben kann", sagt Regina Grabmaier, Geschäftsführerin der SALONWARE Pro GmbH in Burghausen.
Um gut vorbereitet in die Kassenprüfung zu gehen, müssen Friseurbetriebe seit 2017 gewisse Standards erfüllen. Dazu gehört u.a., dass die Betriebe ihre Kassendaten unveränderlich und dauerhaft speichern und archivieren müssen, damit sie bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt in ordentlicher Weise zur Verfügung stehen, ausgewertet und geprüft werden können. Zudem muss der Friseurbetrieb bei einer Betriebsprüfung oder einer Kassennachschau in der Lage sein, seine Daten im richtigen Format zur Verfügung zu stellen. Man spricht in dem Fall von einer Z3-Datenträgerüberlassung, d.h. die Daten werden auf CD gebrannt und den Außenprüfern übergeben.
Datenlieferung GoBD-konform
Die Friseursoftware Salonware unterstützt seine Nutzer bei der Erfüllung dieser Standards. Das Kassensystem ist konform mit den "Grundsätzen der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie dem Datenzugriff (GoBD)". Die technische Validierung der Export-Schnittstelle wurde von der Audicon GmbH, dem offiziellen Softwarelieferanten der Finanzverwaltung, durchgeführt. Durch sie wurde der Nachweis erbracht, dass die Datenlieferung über die GoBD-Schnittstelle von Salonware dem von der Finanzverwaltung empfohlenen Beschreibungsstandard entspricht.