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Stellungnahme des SAP-Vorstands zur Durchführung von Betriebsratswahlen

(PresseBox) (Walldorf, )
Mit dem eindeutigen Votum gegen die Bestellung eines Wahlvorstands zur Durchführung von Betriebsratswahlen haben die Mitarbeiter der SAP AG am 2. März gezeigt, dass sie mehrheitlich keinen Betriebsrat wollen. Diese Entscheidung verpflichtete auch den Vorstand, alle Möglichkeiten zu prüfen, diesem klaren Mitarbeitervotum zu entsprechen.

Die Prüfung der Rechtslage ergab jedoch, dass uns die geltenden Gesetze keine Möglichkeit geben, ein für die SAP passendes Modell in Deutschland zu etablieren oder die Einsetzung eines Wahlvorstands per Gerichtsentscheid zu verhindern.

Der Vorstand der SAP AG begrüßt vor diesem Hintergrund die heutige Entscheidung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die Wahl eines Betriebsrats nun selbst zu organisieren. Die Arbeitnehmervertreter werden in den kommenden Wochen eine Betriebsversammlung einberufen mit dem Ziel, einen Wahlvorstand zur Durchführung von Betriebsratswahlen für die rund 9.000 Mitarbeiter an den Standorten Walldorf und St. Leon Rot zu wählen.

„Es ist uns wichtig, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Zusammenarbeit in unserem Unternehmen so zu gestalten, dass die vorhandenen Freiräume bestmöglich genutzt werden,“ erklärte Claus Heinrich, Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor.

„Wenn es einen Betriebsrat bei SAP geben muss, dann einen Betriebsrat aus unserer Mitte, der sich unserer besonderen Firmenkultur und unseren Werten verpflichtet fühlt“, sagte Henning Kagermann, Vorstandssprecher der SAP.

Es sei für das Unternehmen wichtig, dass kein fremdbestimmter Wahlvorstand per Gerichtsbeschluss eingesetzt werde, sondern dass die Mitarbeiter selbst über die Zusammensetzung des Wahlvorstands und des Betriebsrats befinden, so Kagermann.

Kein Zusammenhang mit Europa AG

Der Vorstand der SAP AG stellt in diesem Zusammenhang erneut klar, dass es zur Zeit keine Pläne für eine Umwandlung der Rechtsform in eine Europa AG gibt. Das Unternehmen prüft seit Herbst 2005 die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform. Die Überprüfung steht in keinem Zusammenhang mit der Diskussion um die Bildung eines Betriebsrats.
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