Daniel Ackermann, Geschäftsführer von SAXOPRINT: "Im Zuge der Internationalisierung legen wir großen Wert darauf, dass wir für alle unsere Portale einen gleichbleibend hohen Service-Standard gewährleisten können. Das Vermeiden von Verzögerungen in der Zollabwicklung war daher eine logische Konsequenz."
Erläuterung zum Status "Ermächtigter Ausführer"
Zur Verbesserung zwischenstaatlicher Beziehungen ist es Ländern, im Rahmen eines Präferenzabkommens, möglich Vergünstigungen oder Zollbefreiungen gegenüber ausländischen Partnern zu gewähren. Ein solches Freihandelsabkommen besteht seit 1972 unter anderem zwischen Deutschland, als EU-Mitglied und den EFTA-Staaten, zu denen die Schweiz zählt. Notwendig zur Vorteilsnutzung sind hierbei für jede einzelne Sendung Präferenznachweise, zu deren Ausstellung lediglich das Zollamt oder der ermächtigte Ausführer befugt ist.
Zum Erlangen dieses Status bedarf es der Antragsstellung beim zuständigen Hauptzollamt. Geforderte Angaben sind hierbei unter anderem die Nennung eines Gesamt-verantwortlichen im Unternehmen, Klärung der inner-betrieblichen Kommunikationsstrukturen sowie die Art der Erfassung und Archivierung des Wareneingangs. Zusätzlich kann ein Verzicht auf die Unterschriftsleistung beantragt werden, um die handschriftliche Signatur bei Ursprungserklärungen auf Rechnungen zu vermeiden.