Die zur Weiterbildung ermächtigten Ausbildungsstätten gemäß § 9 BKrFQG dürfen für den Unterricht nur Ausbilder einsetzen, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und darüber hinaus, eine regelmäßige Fortbildung absolvieren:
§ 7 BKrFQV Fortbildung der Ausbilder
(1) Ausbilder, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung aufzufrischen. Die Fortbildung soll alle Gebiete erfassen, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren.
(3) Der Unterricht im Sinne dieser Verordnung darf nur von Ausbildern durchgeführt werden, die sich regelmäßig im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 fortbilden.
Eine Notwendigkeit zur regelmäßigen Fortbildung ergibt sich für Trainer allerdings bereits aus dem Ziel des Gesetzes, das auf der EU-Richtlinie 2003/59/EG basiert, die durch die EU-Richtlinie 2018/645 geändert wurde. Ziel ist, die Qualifikation der Fahrer zu erhöhen, auf dem neuesten Stand zu halten und Fahrern zu ermöglichen, sich auf die neuen Anforderungen aufgrund der Weiterentwicklungen im Kraftverkehrsmarkt einzustellen (Erwägungsgründe der Richtlinien). Daher ist es unabdingbar, dass sich auch Ausbilder auf dem neuesten Stand der Technik halten müssen!
Gerade die Themen Fahrpersonalrecht und digitale Fahrtenschreiber sind sehr komplex und ständigen Neuerungen und Rechtsprechungen unterworfen. Von der Einführung des Digitalen Fahrtenschreibers über den sogenannten Smart Tacho 1 bis zum neuen Smart Tacho der zweiten Version gab es viele Änderungen. All diese Änderungen und technischen Neuerungen zu begreifen, um sie dann in den Schulungen korrekt an die teilnehmenden Fahrer vermitteln zu können, setzt hochwertige Fortbildungsveranstaltungen für Ausbilder nach dem BKrFQG voraus.
SBS Fleet-Competence bietet seit vielen Jahren exklusive Praxisworkshops zum Thema Digitale Fahrtenschreiber und Fahrpersonalrecht für Ausbilder an. In diesen in Deutschland einmaligen Praxisschulungen erlangen die Teilnehmer in vier Tagen umfangreiche und tiefgreifenden Kenntnisse zu diesem komplexen Themengebiet. Hierfür stehen mehr als 120 Fahrtenschreiber sämtlicher Generationen, Versionen und Hersteller zur Verfügung. Darüber hinaus werden umfangreiche Tests und Demonstrationen der Technik durchgeführt, die es sonst nirgends gibt - einschließlich der Fernkommunikationseinrichtung der Polizei (DSRC) sowie die automatische Aufzeichnung von Grenzübertritten durch den Smart Tacho 2. Dieser Workshop gibt den Trainern fachliche und rechtliche Sicherheit für ihre Schulungen.
Alle Details und weiterführende Informationen erhalten Sie unter: https://trainer.sbs-info.de/