Daher schreibt die EU-Verordnung vor, dass Fahrer von LKW und Bussen nach einer Lenkdauer von maximal 4,5 Std. eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten einlegen müssen. Während dieser Fahrtunterbrechung dürfen keine Arbeiten durchgeführt werden, denn sie dient ausschließlich der Erholung der Fahrer. Die notwendige Fahrtunterbrechung kann auch in zwei Teile aufgeteilt werden, von denen der erste Teil mindestens 15 Minuten und der zweite Teil mindestens 30 Minuten betragen muss. Der zweite Teil muss spätestens nach Ablauf der 4,5 Std. Lenkzeit eingelegt werden.
Seit dem 22.05.2024 gelten für die Aufteilung der Fahrtunterbrechung für Busfahrer im Gelegenheitsverkehr (Reiseverkehr) abweichende Regelungen. Diese Fahrer können die beiden Teile der Fahrtunterbrechung flexibler gestalten, um den Bedürfnissen der Fahrgäste besser gerecht werden zu können. Dabei sind jedoch weitere Bedingungen zu beachten, deren Nichteinhaltung zu hohen Bußgeldern führen kann.
Daher müssen Unternehmen ihre Fahrer regelmäßig schulen und über neue, geänderte Regelungen informieren. Die Einhaltung der Sozialvorschriften, also der Höchstarbeitszeiten, der Lenkzeiten und auch der Ruhezeiten ist elementar für die Ziele der Verordnung (EG) 561/2006, nämlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Verkehrssicherheit.
SBS Fleet-Competence unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Pflichten mit Seminaren und Fachmedien. Der aktuelle Praxisleitfaden "Alles auf einen Blick" enthält alle relevanten Vorschriften für Fahrer zu den Sozialvorschriften und den Fahrtenschreibern und kann direkt über diesen Link bestellt werden.
Unternehmen sollten diesen Leitfaden als Arbeitsanweisung gegen Unterschrift an ihr Fahrpersonal herausgeben, um ihrer Pflicht nachzukommen.