Diese geänderten Vorschriften sollen den Verkehrsunternehmen mehr Spielraum bieten, um z.B. die Pausenregeln für Busfahrer im Gelegenheitsverkehr an die Bedürfnisse der Fahrgäste anpassen zu können. Fahrer können die notwendigen Fahrtunterbrechungen nun mehr oder weniger frei in zwei Teile aufteilen, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Auch die tägliche Ruhezeit kann unter Umständen verschoben werden. Allerdings gibt es bei den neuen Regelungen auch einiges zu beachten, um keine hohen Bußgelder zu riskieren. Oberstes Gebot ist nach dem Willen der EU, dass die Verkehrssicherheit und die Arbeitsbedingungen der Fahrer nicht beeinträchtigt werden.
Die Verordnung (EU) 1258/2024 enthält folgende Änderungen:
- Neue Aufteilung der Fahrtunterbrechungen
- Verschiebung der Täglichen Ruhezeit
- Änderung der sogenannten 12-Tage-Regelung
- Erweiterte Nachweis und Dokumentationspflichten
Kontrollbehörden können jetzt auch Verstöße gegen die Bedienung des Digitalen Fahrtenschreibers ahnden, die in einem anderen Mitgliedstaat begangen wurden.
Verantwortlichen Personen empfiehlt SBS Fleet-Competence das Online-Seminar zu den Änderungen der Verordnung (EU) 561/2006. Alternativ können sich interessierte Unternehmen auch durch das Intensivseminar Fahrpersonalrecht weiterbilden und auf den neuesten Stand bringen. Dieses Präsenzseminar gilt sogar als Weiterbildung im Sinne des BKrFQG.