Das Spektrum der Anpassungen und Änderungen in den Paragraphen 40 und 41 EnWG und im neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge reicht von erweiterten Informationspflichten bei der Stromrechnung über die Verpflichtung, dynamische sowie zeit- und lastvariable Tarife anzubieten bis hin zur Einrichtung eines Kündigungsbuttons auf der Homepage für Verträge, die online abgeschlossen wurden. Für die Energieversorger bedeutet das viel Arbeit. Die Schleupen AG hat jetzt schon begonnen, ihre Softwareplattform an die neuen Regelungen anzupassen und ihren Kunden die Umstellung zu erleichtern. So wird bereits die nächste Version einen Teil der geforderten Informationen auf der Stromrechnung bereitstellen.
„Die Frequenz regulatorischer Änderungen auf dem Energiemarkt ist hoch und wird auch in Zukunft nicht sinken“, so Dr. Volker Kruschinski, Vorstandsvorsitzender der Schleupen AG. „Unsere Plattform Schleupen.CS ist durch ihre Architektur bestens darauf vorbereitet und bietet die nötige Flexibilität, um Energieversorger effizient in dieser Situation zu unterstützen. Dabei kommt es uns darauf an, den Aufwand für unsere Kunden möglichst gering zu halten“. Auch für die weiteren Punkte der langen Agenda sind schon Lösungen in der Pipeline. Dazu gehört das regelmäßige Bereitstellen von Abrechnungsinformationen, um dem Letztverbraucher einen Überblick über sein Verbrauchsverhalten zu ermöglichen. Bei fernauslesbaren Messeinrichtungen soll dies gemäß der EnWG-Novelle monatlich geschehen. In Zukunft werden auch Prozesse angeboten, um Haushaltskunden zu informieren, wie sich drohende Liefersperren wegen Zahlungsrückständen abwenden lassen, so wie dies in § 41b Abs.2 EnWG gefordert wird. Fristgerecht zum 01.07.2022 werden ebenfalls die Prozesse zur Kündigung und Kündigungsbestätigung in Textform angepasst. Das bedeutet, dass Schleupen-Nutzer ihren Kunden unter anderem den vom Gesetzgeber geforderten Kündigungs-Button auf ihrer Homepage zur Verfügung stellen können.
Ab dem 01.01.2022 müssen Stromlieferanten mit mehr als 200.000 Kunden einen dynamischen Tarif anbieten können, ab dem 01.01.2026 sind davon auch Lieferanten ab 50.000 Kunden betroffen. Dabei handelt es sich um Tarife, die Preisschwankungen auf den Spotmärkten, einschließlich der Day-Ahead- und Intraday-Märkte, in Intervallen widerspiegeln, die mindestens den Abrechnungsintervallen des jeweiligen Marktes entsprechen. Dank der großen Flexibilität in der Tarifgestaltung wird Schleupen.CS auch für diese komplexe Aufgabe eine Lösung bieten und helfen, die Energieversorger in einem Markt mit sehr hoher Änderungsgeschwindigkeit und großem Wachstum der Komplexität zu entlasten.