Zuschüsse und zinsgünstige Kredite der KfW
Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden bezuschusst die KfW seit dem 15.09.2017 förderfähige Investitionskosten von 500 EUR bis 1.000 EUR mit 20 Prozent und ab 1.000 EUR bis 15.000 EUR mit 10 Prozent. Maximal ist ein Zuschuss von 1.600 Euro je Wohneinheit möglich. Dies gilt zum Beispiel für neue Türen, die mindestens die Widerstandsklasse RC 2 erreichen. Dabei ist zu beachten, dass Zuschüsse nur für den privaten Wohnraum beantragt werden können.
Kostspielige Maßnahmen unterstützt die KfW mit Kreditbeträgen bis zu 50.000 Euro je private Wohneinheit. Die Zinsbindung ist auf maximal zehn Jahre begrenzt. Die Laufzeit kann insgesamt bis zu 30 Jahre betragen. Bei einer Laufzeit von 4 bis 10 Jahren liegt der Effektivzins ebenso wie der Sollzins bei nur 0,75 Prozent pro Jahr. Auf Wunsch sind die ersten beiden Jahre dabei tilgungsfrei.
Anträge für einen Zuschuss oder einen Kredit müssen vor Beginn der Baumaßnahme bei der KfW eingehen. Auf der Webseite der KfW finden sich alle Informationen rund um möglichen Förderprogramme und Voraussetzungen. www.kfw.de