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Eigenes Risiko, um für andere Geld zu sparen?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Vielfach engagieren sich Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer für eine tolle, gelungene Veranstaltung. Damit die Veranstaltung auch wirklich gelingt und auch finanziell ein Erfolg wird, muss man hier und da Abstriche machen. Lohnt es sich aber, ein eigenes Haftungsrisiko einzugehen, nur damit andere (z.B. der Verein, der Arbeitgeber oder der Kunde) ein paar Euro sparen können?

Erfahrungsgemäß macht man dort Abstriche, wo man den Aufwand nicht immer sehen kann: Bei der Sicherheit. Es wird schon bei der Vertragserstellung gespart, da stückelt man die Verträge lieber selbst zusammen oder schreibt erst gar keine. Ordner werden eingespart, wenn man den Rettungsweg abschließt oder mit Kabelbindern verschließt. Sicherheitslogistik und -technik kostet Geld, das wird lieber in die Dekoration und in die Werbung gesteckt.

Stellen Sie sich aber einmal folgende Situation vor:
Sie arbeiten in einem Unternehmen, einer Stadt oder in einem Verein. Sie sollen hauptverantwortlich eine Veranstaltung planen und organisieren. Sie haben gemerkt, dass die Sicherheit auf der Veranstaltung nicht perfekt gewährleistet ist, Ihr Vorgesetzter will davon nichts hören, ansonsten wäre die Veranstaltung auch unbezahlbar; Sie hoffen also darauf, dass wie in den vergangenen Jahren auch dieses Mal nichts passiert. Genau aufgrund des von Ihnen festgestellten Mangels kommt es auf der Veranstaltung zu einem Unfall, bei dem ein Kind schwer verletzt wird. Es stehen Schadenersatzforderungen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro im Raum, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Beantworten Sie nun folgende Fragen:
• Ihr Verein, Ihr Arbeitgeber oder Ihr Auftraggeber bezahlt für Sie den Schaden, auch dann, wenn man Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder billigendes Inkaufnehmen („es wird schon gut gehen“) unterstellen kann?
• Ihre Versicherung zahlt garantiert den Schaden in voller Höhe?
• Sie erhalten freiwillige Unterstützung finanzieller und ideeller Art, wenn Sie aufgrund eines Unfalls auf der Veranstaltung angeklagt werden oder sogar Ihre Haftstrafe antreten müssen?
• Man bedankt sich bei Ihnen, weil Sie kostenlos unter Einsatz Ihrer Freizeit, Ihres Privatautos usw. Arbeiten für die Veranstaltung erledigt haben, die sie nicht abgerechnet haben?

Wenn Sie nicht alle Fragen mit „ja“ beantworten können, dann sollten Sie überlegen, ob es Ihnen das Risiko wert ist, nachher alleine dazustehen, wenn es passiert. Erfahrungsgemäß überhäuft man sich dann mit Vorwürfen, alle anderen hatten Sie ja gewarnt und alles besser gewusst.

Gerade ein Vereinsvorstand, der ehrenamtlich tätig ist, sollte sich wohl überlegen, nicht am falschen Ende zu sparen. Lesen Sie hierzu die Überlegungen und Anregungen in dem Beitrag Vereine vs. Veranstaltungssicherheit beim Bundesverband Deutscher Vereine & Verbände e.V.

Aber auch der Arbeitnehmer, der für seine Planungen Gehalt erhält, sollte sich überlegen, ob die Höhe des Gehalts zum Risiko passt, dem er ausgesetzt ist. Umso mehr sollte er dafür sorgen, dass er nachher nicht selbst in die Haftung genommen wird, nur weil man dem Kunden oder dem Chef ein paar Euro durch unterlassene Sicherheitsvorkehrungen erspart hat.

Oftmals scheitert “Sicherheit” schon am Durchsetzungsvermögen oder an der Bequemlichkeit der Beteiligten. Vielleicht kommt ja bald die Zeit, in der Sätze wie “Es ist noch nie was passiert” große Empörung und das Werfen von Gegenständen auf den Sprecher auslöst?!

Einfache Ideen, wie Sie selbst ohne weiteren technischen Aufwand Ihre Sicherheit und die Sicherheit der Veranstaltung erhöhen können, finden Sie hier.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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