Contact
QR code for the current URL

Story Box-ID: 598428

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Germany http://www.schutt-waetke.de
Contact Mr Timo Schutt +49 721 120500
Company logo of Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Wendler vs. Wendler. Schlagersänger darf sich nicht mehr einfach „Der Wendler“ nennen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Ja, wer ist denn nun „Der Wendler“?

Der Schlagersänger Michael Wendler darf sich jedenfalls nicht mehr ohne klarstellenden Zusatz, um welchen Wendler es sich handelt, als „Der Wendler“ oder „Wendler“ bezeichnen. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.05.2013 im Rechtsstreit mit einem Namensvetter entschieden.

Geklagt hatte Herr Frank Wendler, der unter seinem bürgerlichen Namen auch im Schlagergeschäft tätig ist. Im August 2008 hatte dieser die Wortmarke „Der Wendler“ beim Deutschen Patent- und Markenamt auf sich angemeldet. Das OLG Düsseldorf hat jetzt auf Antrag des Frank Wendler den anderen Wendler, nämlich Herrn Michael Wendler verurteilt, die Verwendung der Bezeichnung ohne hinreichende Klarstellung zu unterlassen.

Im Gegenzug muss Frank Wendler auf eine Widerklage des Michael Wendler hin die auf ihn eingetragene Wortmarke „Der Wendler“ wieder löschen.

Es liege ein Fall der Koexistenz gleichnamiger Personen vor, so die Richter.

Zwar trage der Kläger den entsprechenden Namen „Wendler“ von Geburt an. Der Künstlername Michael Wendler (der Sänger heißt nicht bürgerlich so, sondern eigentlich Michael Norberg) sei in der deutschen Schlagerszene aber zumindest seit 2007 hinlänglich bekannt, so dass auch der Beklagte ein Recht an dieser Namensbezeichnung erlangt habe. Dieses Recht stehe dem Recht an einem bürgerlichen Namen gleich. Unabhängig davon, wer den Namen zuerst getragen habe, seien die Namensträger in dieser Situation zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Darum dürfe keiner von ihnen die Bezeichnung „Der Wendler“ ohne eine Klarstellung, um welchen Wendler es sich handelt, verwenden. Vielmehr müsse in der Regel der Vorname hinzugefügt werden.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.05.2013 - I-20 U 67/12)

Fazit

Das Recht der Gleichnamigen führt beinahe zwingend zu solchen Regelungen. Der BGH hat bezüglich der beiden Firmen Peek & Cloppenburg, die beide gleichnamig, aber rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängig sind, in den letzten Jahren die gegenseitigen Rechte und Pflichten schön umrissen. Ein unbedarfter Dritter muss von vornherein erkennen können, mit welchem der Gleichnamigen er es zu tun hat. Da es also auch den Wendler nicht gibt, sondern mindestens zwei Wendler, die sich im Schlagergeschäft tummeln, muss klar sein, mit welchem Wendler man es gerade zu tun hat.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.
Important note:

Systematic data storage as well as the use of even parts of this database are only permitted with the written consent of unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, All rights reserved

The publisher indicated in each case (see company info by clicking on image/title or company info in the right-hand column) is solely responsible for the stories above, the event or job offer shown and for the image and audio material displayed. As a rule, the publisher is also the author of the texts and the attached image, audio and information material. The use of information published here is generally free of charge for personal information and editorial processing. Please clarify any copyright issues with the stated publisher before further use. In case of publication, please send a specimen copy to service@pressebox.de.