Klarheit und Rechtssicherheit zum Thema Elektronische Bilanz oder kurz „E-Bilanz" ergibt sich aus dem finalen Anwendungsschreiben zu § 5b EStG vom 28.12.2011. Hieraus entsteht künftig ein erheblicher Berichtsumfang: Neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind beispielsweise beschreibende Berichtsinformationen, Dokumenteninformationen sowie Unternehmensinformationen auf elektronischem Wege an die Finanzbehörde zu übermitteln.
Die Kernanforderung der E-Bilanz ergibt sich aus einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz im XBRL-Format, der sogenannten XBRL-Taxonomie. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen können Unternehmen durch den Einsatz des FibuNet eBilanz-Moduls sicherstellen. Die Daten können nach einer Validierung und Plausibilitätsprüfung im XBRL-Format direkt aus den Buchhaltungsdaten generiert und „auf Knopfdruck" an das Finanzamt gesendet werden.
Die leicht verständlich und intuitiv bedienbare Software FibuNet eBilanz führt den Anwender durch den komplexen Zuordnungsprozess (Mapping) und legt damit die Basis für die spätere Übermittlung der Daten an die Finanzbehörde. Durch die tiefe Integration des eBilanz-Moduls mit der FibuNet-Buchhaltungssoftware werden Medienbrüche auf dem Weg von der Datenerfassung bis hin zur Übermittlung der Bilanzdaten an die Finanzbehörde vermieden. Die Datenzusammensetzung und die Datenherkunft sind dabei lückenlos dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar.
Das FibuNet eBilanz-Modul basiert auf der von der hsp GmbH entwickelten E-Bilanz-Software Opti.Tax. Die hsp GmbH ist Marktführer im Bereich der reportbasierten GDPdU-Komplettlösungen (Datenarchivierungs-Software) und verfügt über umfassende Kompetenz in der elektronischen Auswertung bzw. revisionssicheren Archivierung steuerrelevanter Daten.
„Die speziellen Kompetenzen von FibuNet und hsp bündeln sich im neuen FibuNet eBilanz-Modul und ergänzen sich idealtypisch", so Torsten Friedrich von Ahnen, Leiter Consulting und Vertrieb bei der FibuNet GmbH. „Kunden profitieren dabei besonders durch stetige und sich ergänzende Weiterentwicklungen in den jeweiligen Spezialbereichen bei gesetzlichen Änderungen."