Durch die europaweit einheitlich geltende eIDAS-Verordnung und dem damit verbundenen elektronischen Siegel wird die eindeutige Identifizierung der AOK Niedersachsen bei elektronischen Transaktionen sichergestellt. Mit dem Inkrafttreten des eIDAS-Durchführungsgesetzes am 29. Juli 2017 und gleichzeitigen Außerkrafttreten von Signaturgesetz und Signaturverordnung, wurde diese EU-Verordnung eindeutig in nationales Recht umgesetzt. Die AOK Niedersachsen ist das erste Versicherungsinstitut in Deutschland, das die neuen Möglichkeiten dieser EU-Verordnung umgesetzt hat.
Unter Einbeziehung der zuständigen Aufsichtsbehörde (Niedersächsisches Ministerium für Sozi-ales, Gesundheit und Gleichstellung) hat sich die AOK Niedersachsen für die vorgestellte Lösung von SEAL Systems und intarsys, Softwarehersteller aus Erlangen bzw. Karlsruhe, entschieden.
Elektronische Dokumente, die die AOK Niedersachsen via Mail, Dateiupload und Webformularen erreichen, werden nun durch den Konvertierungsserver von SEAL Systems nach PDF/A konvertiert und anschließend mit einem Signaturserver von intarsys gesiegelt. Die Lösung unterstützt auch das dezentrale Scannen von Dokumenten in der Kundenberatung vor Ort. Dabei werden die Siegelzertifikate der Bundesdruckerei als inhouse-Kartenlösung verwendet. Beide Systeme werden mit höchster Sicherheit und ausfallsicher durch das Rechenzentrum der AOK Niedersachsen betrieben.
„Die Lösung ist ein entscheidender Baustein, um unter Berücksichtigung der hohen Sicherheits-standards in der AOK Niedersachsen durchgehend und konsequent eine digitale Bearbeitung aller Prozesse zu ermöglichen“, freut sich Sebastian Angerstein, Projektleiter bei der AOK Nie-dersachsen.