Das BMWi autorisiert eine Reihe von Beratungsunternehmen, um die KMU und Handwerksbetriebe bei der Suche nach individuellen Lösungen für ihren Online-Handel, bei der Digitalisierung ihres Geschäftsalltags und beim steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung zu unterstützen. Die Berater übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
Autorisierte Berater benötigen QES
Eines der Kriterien für die Autorisierung von Beratungsunternehmen ist der Besitz der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Diese entspricht der Schriftform gemäß § 126 BGB und wird im Rahmen der digitalen Antragstellung benötigt.
Die Autorisierung von Beratungsunternehmen ist vorerst bis zum 28.02.2022 befristet. Für eine kurzfristige Realisierung der QES empfiehlt sich der Gebrauch der Fernsignatur/Handy-Signatur, mit der innerhalb von nur ca. 30 Minuten qualifiziert elektronisch signiert werden kann.
Eine ausführliche Anleitung zur Einrichtung der Fernsignatur, weitere Informationen und FAQs finden Sie unter https://www.secrypt.de/loesungen/fernsignatur-handy-signatur/.