Nachdem die DENIC vor dem Bundesgerichtshof gegen Volkswagen unterlag, hat sie jetzt die Konsequenz gezogen.
Sabine Dolderer von der DENIC erklärt:
"Wir werden daher die Domainrichtlinien mit Wirkung zum 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ) ändern und die bisherigen Einschränkungen bei der Registrierung von Second-Level-Domains unterhalb von .de weitgehend abschaffen. Zugelassen werden künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains. Interessenten können außerdem Domains registrieren, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer Top-Level-Domain entsprechen. So entsteht die Chance eine Vielzahl neuer Domains zu registrieren. Die Einführungsphase während der die neuen Domains registriert werden können startet am 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ). "
Das Verfahren, das gewählt wurde, ist das "Windhund"-Verfahren, das im Englischen als
„First come – first served“ bezeichnet wird.
DENIC-Mitglied Secura hat grosse Erfahrung mit solchen Verteilungsmethoden und nimmt ab sofort de-domains zur Kostenlosen Vor-Registrierung an. Nur wenn eine Domain erfolgreich durch Secura registriert wird, muss der Kunde bezahlen.
Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de/...