Es verbleiben folgende Phasen der Sunrise Period:
2b Allgemein registrierte Marken 13.11.2007 – 15.01.2008
Besitzer von Marken, die vor dem 06.12.2006 beantragt wurden, sind bevorrechtigt. Die Marke sollte veröffentlicht und in Benutzung sein. Der Domaininhaber muss Inhaber, Mitinhaber oder Bevollmächtigter für die Marke sein.Ein Nachweise muss auf Anfrage vorgelegt werden.
2c Erweiterter Markenschutz
Marken können in Kombination mit Begriffen aus dem Bereich der Klasse, für die die Marke Schutz genießt, als asia-domain beantragt werden.
3 Schutz von Firmennamen 13.11.2007 – 15.01.2008
Interessenten aus dem Asien-Pazifik Raum können Ihren registrierten Firmennamen als asia-domain registrieren lassen. Jeder kann seine Domain registrieren lassen, wenn er eine Marke hat, die mit einer TOP LEVEL DOMAIN verbunden ist, wie z.B. siemens.de.Besitzer asiatischer Domains können ihre Begriffe auch unter .asia registrieren lassen.
Mehr Informationen dazu unter:
http://www.registry.asia/...
Inhaber von Domains aus dem Asiatisch-Pazifischen Raum wie .com.au, .co.jp, .co.kr, .com.hk, .com.my und andere können problemlose asia-domains in der Sunrise Period registrieren.
Genauere Details kann man in http://www.registry.asia/... nachlesen.
Hans-Peter Oswald
https://www.domainregistry.de/...