Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit des SelectLine Rechnungswesens wurden die für Buchführungssysteme geltende Prüfkriterien angewandt. „Aspekte der Zertifizierung sind unter anderem die Einhaltung gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben und Anforderungen an die Software. Speziell an die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Diese sichern die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit rechnungslegungsbezogener Programmfunktionen sowie regulatorischer Vorschriften zur Rechnungslegung und dem internen Kontrollsystem sowie Risikomanagement. Die Rechnungslegung umfasst neben der Buchführung auch den Jahresabschluss bzw. auf Konzernebene den Konzernabschluss“, erläutert Dr. Alexandra Gericke.
Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit des SelectLine Rechnungswesens wurden die für Buchführungssysteme geltende Prüfkriterien des IDW angewandt:
- Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, gem. Handels- und Steuerrecht (§§ 238 ff., 257 HGB und §§ 146, 147 AO)
- Prüfung von Softwareprodukten Stand 01/2022 (IDW PS 880, Stand 01/2022)
- Stellungnahme zur Rechnungslegung: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei Einsatz von Informationstechnologie (IDW RS FAIT 1, Stand 24.09.2002)
- Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), (gem. BMF-Schreiben vom 28.11.2019)
Besonders für Unternehmen, die über den Einsatz einer Rechnungswesenssoftware nachdenken, ist eine offizielle Zertifizierung des Programms nach IDW ausschlaggebend. Diese sichert den rechtmäßigen Einsatz der Softwarelösung nach GoBD-Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland. „Wir sind sehr stolz darauf, dass wir unseren Fachhandelspartnern und Anwendern eine gesetzeskonforme Software zur optimalen Unterstützung alltäglicher Aufgaben anbieten können. Anwender können sich sicher sein, dass sie mit der SelectLine eine zertifizierte Software beziehen“, so Dr. Alexandra Gericke.