„Bei der sogenannten kleinen Aktiengesellschaft handelt es sich um eine kleine oder mittelständische Aktiengesellschaft, die ihre Aktien nicht an der Börse handelt“, erklärt Notarin Bettina Selzer. „Aktiengesellschaften erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, zumal das Renommee der Aktiengesellschaft größer ist als das der GmbH.“
Die Vorteile einer AG gegenüber der GmbH liegen vor allem in der einfachen Kapitalbeschaffung. Durch die Ausgabe von Aktien können Bekannte, Freunde, Geschäftspartner und Mitarbeiter auch mit kleinen Beträgen schon beteiligt werden. Gleichzeitig bietet die AG steuerlichen Gestaltungsspielraum bei der Betriebsnachfolge. So kann der Unternehmer den Betriebsübergang sukzessive Vorbereiten, indem er der nachfolgenden Generation nach und nach Aktienpakete schenkt, ohne hierdurch Erbschaftsteuer auszulösen.
Im Unterschied zur GmbH sind Aktionäre in einer AG von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Der Vorstand ist weisungsfrei. Aktionäre sind auf ihr Fragerecht in der Hauptversammlung beschränkt, während die Gesellschafter einer GmbH sich aktiv in die Geschäftsführung einmischen können.
Dies kann für ein Unternehmen sehr nachteilig sein, z.B. wenn mehrere Personen erst über die Richtung der Geschäftsführung streiten müssen. „Aus diesem Grund lehnen es professionelle Führungskräfte häufig ab, für eine GmbH tätig zu werden“, weiß Bettina Selzer aus ihrer langjährigen Erfahrung, in der sie als Notar sowohl GmbHs als auch Aktiengesellschaften begleitet.
Die Gründung einer Aktiengesellschaft erfordert ein höheres Startkapital (50.000,- Euro) als bei einer GmbH und es sind zahlreiche Formalitäten zu beachten, auch nach der Gründung. Man sollte daher vorab prüfen, ob eine Aktiengesellschaft die richtige Gesellschaftsform darstellt. Auch die Satzung sollte individuell zugeschnitten sein, rät Bettina Selzer, die selbst schon im Aufsichtsrat einer kleinen AG saß und als Notarin zahlreiche AG-Gründungen begleitet und begleitet hat.
Weitere Informationen:
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Checkliste AG Gründung
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