„Die Schließung einer GmbH erfolgt grundsätzlich in einem dreistufigen Prozess“, erläutert Notarin Bettina Selzer hierzu: „Auflösung, Liquidation und Löschung“.
Die Auflösung der GmbH erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und muss dann beim Handelsregister angemeldet werden. Hierzu ist der Antrag auf Löschung der GmbH bei einem Notar zu unterschreiben, der ihn elektronisch ans Handelsregister weiterleitet.
Ist dies erledigt, folgt die Liquidationsphase. Der Gesetzgeber sieht bis zur endgültigen Löschung der GmbH aus dem Handelsregister ein Sperrjahr vor. Die Auflösung der GmbH ist zusammen mit einem Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Erforderliche Abwicklungsmaßnahmen wie der Ausgleich von Forderungen und die Verteilung des Gesellschaftsvermögens sind durchzuführen. Die Verteilung des Vermögens an die Gesellschafter ist jedoch erst nach Ablauf des Sperrjahres zulässig und nach Tilgung aller Schulden.
Nach Durchführung der Liquidation und Ablauf des Sperrjahres kann nun die Löschung der GmbH beim Handelsregister beantragt werden. Auch dies erfolgt in notariell beglaubigter Form. Bücher und Schriften der Gesellschaft sind anschließend für eine Dauer von zehn Jahren aufzubewahren.
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