Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Jeder Notar ist gesetzlich verpflichtet, sich an diese vorgeschriebenen Gebühren zu halten. Er darf weder Nachlässe geben noch bei einem höheren Zeit- oder Arbeitsaufwand höhere Gebühren abrechnen. Die Notargebühren sind also grundsätzlich bei jedem Notar gleich und schließen auch die vorbereitende Beratung zu den definierten Tätigkeiten ein. Eine Ausnahme von dieser festen Kostenregelung ist lediglich die isolierte Beratung durch den Notar. In diesem Fall entsteht eine Rahmengebühr und der Notar kann in diesem festen Rahmen je nach Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad die entstehende Gebühr festsetzen.
Weitere Ausführung zu den Notarkosten und Notargebühren finden Interessierte nun auf einer neuen Info-Seite im Internetauftritt der Sozietät Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare. Beispielhafte Gebührenberechnungen für den Immobilienkaufvertrag, die GmbH-Gründung, die Errichtung von Testament und Erbvertrag, Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht sowie Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung veranschaulichen die anfallenden Gebühren und Auslagen.
Link zur Info-Seite Notarkosten mit Berechnungsbeispielen:
http://www.selzer-reiff.de/notariat/notarkosten/
Gebühreninformationen der Bundesnotarkammer:
https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/index.php
Der Notar in Deutschland
Als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar in Deutschland für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Hierbei ist der Notar – im Gegensatz zum Rechtsanwalt – zur Unparteilichkeit gegenüber beiden Vertragspartnern verpflichtet. Aktuell amtieren in Deutschland rund 8.000 Notare.
Im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Grundstücksrecht sowie im Erbrecht und Familienrecht unterliegen Verträge häufig gesetzlichen oder vertraglichen Formerfordernissen, deren Einhaltung durch Mitwirkung des Notars sichergestellt wird. Notare prüfen übrigens auch fremde Verträge.
Als vereidigte Notare in Frankfurt bieten Notar Bettina Selzer und Notar Sonja Reiff in ihrem Notarbüro im Westend Frankfurt sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Weitere Informationen zur Sozietät Selzer Reiff Rechtsanwälte Notare:
http://www.selzer-reiff.de
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Über SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare, Frankfurt
Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Rechtsanwalts- und Notarbüro.
Mit RAin Bettina Selzer und RAin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.
Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.
Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.