Blockchain - langfristige Zukunftsvision oder medialer Hype? Dieser Frage gehen die Experten in der aktuellen Ausgabe der SEQIS QualityNews auf den Grund. Sie beleuchten die Blockchain-Technologie dabei aus der Sicht der Software Tester wie auch IT Analytiker. Darüber hinaus geben sie einen Einblick in unterschiedliche Kryptowährungen, deren technische Infrastruktur auf der Blockchain-Technologie basiert.
"Wir freuen uns, mit den aktuellen SEQIS QualityNews eine weitere Ausgabe unserer exklusiven Fachlektüre für alle Gleichgesinnten geschaffen zu haben.
Blockchain, Bitcoin und Kryptowährungen sind präsenter denn je und nehmen auch im Software Test und der IT Analyse einen immer höheren Stellenwert ein. Deshalb gilt es, diese Entwicklungen besonders zu beachten und up-to-date zu bleiben", geht Mag. Alexander Weichselberger, Managing Partner bei SEQIS, auf die zunehmende Bedeutung der neuen Technologien und Möglichkeiten ein.
In der aktuellen SEQIS QualityNews-Ausgabe erhalten die Leser umfassendes Hintergrundwissen rund um Blockchain und Kryptowährungen. So werden die Entwicklung und die Historie des Bitcoins dargestellt, Kryptowährungen aus finanzwirtschaftlicher Perspektive betrachtet und die Besonderheiten dieser Thematik für die IT Analyse herausgestrichen.
SEQIS QualityNews: Aus der Praxis für die Praxis. Von Experten für Experten.
Zweimal pro Jahr erscheinen die SEQIS QualityNews. Das Magazin richtet sich an Interessenten aus den Bereichen Software Test, IT Analyse und Projektmanagement im IT Umfeld. Die SEQIS Experten berichten über ihre Erfahrungen und teilen ihr Wissen zu aktuellen Themen aus der IT Branche.
Genau diese Mischung aus fundamentalen fachlichen Infos, authentischen Erfahrungsberichten aus der Praxis und spritziger Unterhaltung bietet den Lesern ein facettenreiches Lesevergnügen und macht das Magazin einzigartig.
Die SEQIS QualityNews stehen unter www.SEQIS.com/... zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wir in diesem Text die geschlechtsspezifische Differenzierung nicht durchgehend berücksichtigt. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.