der SES 21 AG Oderding/Polling
„Auch Photovoltaik-Anlagen kann man ganz normal mit Wasser löschen“
Im Rahmen der Winterschulung der Feuerwehr-Führungskräfte des Landkreises Weilheim-Schongau am 19. März 2011 wurde gründlich mit dem sich – leider immer noch – haltenden Gerücht aufgeräumt, dass man Häuser, auf denen Photovoltaik-Anlagen installiert sind, im Brandfalle nicht löschen kann. Die Veranstaltung wurde von dem ortsansässigen Photovoltaik-Unternehmen SES 21 AG unterstützt.
Brandamtsrat Horst Thiem von der Berufsfeuerwehr München informierte die 255 anwesenden Kommandanten und Aktiven mit seinem Vortrag „Photovoltaik – Strom von der Sonne. Aber was tun, wenn es brennt?“
„Photovoltaik wird mehr und mehr zur Normalität. Die Technik ist einfach da. Wir müssen damit umgehen“, führte Thiem die Sonnenstrom-Technik ein. „Die PV ist das Flaggschiff der Erneuerbaren Energien.“ Grundsätzlich gelte: Von Photovoltaikanlagen geht bei fachgerechter Installation keine zusätzliche Brandgefahr aus. Thiem betonte nachdrücklich, dass PV-Anlagen im Brandfalle eine Löschung aber auch nicht verhindern: „Ich verwehre mich gegen Aussagen der letzten Monate, dass die Feuerwehr Häuser einfach niederbrennen lässt, auf denen Photovoltaikanlagen installiert sind.“ Auch wenn es landläufig noch viel Aufklärungsbedarf gebe, setze sich wenigstens langsam die Erkenntnis durch, dass auch Photovoltaikanlagen ganz normal mit Wasser gelöscht werden können. „Grundsätzlich gilt: Der Feuerwehrmann hat im Einsatz einen Meter Abstand zu spannungsführenden Teilen zu halten.“ Zur Löschung mit dem Sprühstrahl sollte mindestens ein Meter Abstand von der Photovoltaikanlage zum Strahlrohr gehalten werden. Im Vollstrahl sollte der Abstand mindestens fünf Meter betragen. „Diese Abstände sind“, so Thiem, „in der Praxis normalerweise problemlos einzuhalten.“ Wie bei jedem Einsatz stehe und falle der Erfolg der Löschaktion mit der Erkundung der Einsatzstelle: „Die Erkundung ist der halbe Einsatz. Der Einsatzleiter muss wissen: Wo sind die Module, wo ist der Wechselrichter und wo sind spannungsführende Leitungen.“ Wichtig dabei ist: Die Module und Modulkabel können bis zur Freischaltstelle bzw. zum Wechselrichter bei Tageslicht aktuell noch nicht spannungsfrei geschaltet werden. Ein Bedecken der Module mit Schaum hat sich als untauglich erwiesen, weil der Schaum schnell abrutscht. „Es sind in diesem Bereich tolle Entwicklungen im Gange. Das Thema ist bei Industrie und Hochschulen angekommen, aber aktuell gibt es die Lösungen noch nicht.“ Kreisbrandrat Dr. Rüdiger Sobotta ergänzte: „Es hat mich gewundert, dass das Thema in den letzten Monaten nochmal so hochgekocht ist. Wir müssen mit Photovoltaik-Anlagen umgehen können. – Genauso wie mit jeder anderen elektrischen Anlage.“ Weitere beruhigende Informationen für die Kreisfeuerwehren waren: Ein Abrutschen der Module vom Dach eines brennenden Hauses ist in der Regel unwahrscheinlich. Und: Mondlicht und Feuerschein bieten normalerweise nicht genug Licht, um zu gefährlichen Spannungen in PV-Anlagen zu führen.
Umfangreiche Informationsmaterialien – unter anderem die Taschenkarte „Handlungsempfehlungen Photovoltaikanlagen“ – für Feuerwehren im Einsatz gibt es kostenlos unter www.ses-21.com im Download-Bereich.