Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz erfolgte bereits 2004 der Startschuss für die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sämtliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen über eine spezielle Telematikinfrastruktur vernetzt werden. Die TI ermöglicht einen sicheren, sektoren- und systemübergreifenden Austausch sensibler Patientendaten. Der elektronische Heilberufsausweis ermöglicht den Heilberuflern die medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur zu nutzen (§ 339 SGB V). Allem voran dient die TI der sicheren Kommunikation zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens, wie Psychotherapeuten, Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Krankenhäuser in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kann nur von berechtigten und registrierten Leistungserbringern mit einem elektronischen Heilberufs- und Praxisausweis genutzt werden. Für die Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises sind die Landespsychotherapeutenkammern zuständig.
Wer benötigt einen ePtA?
Der ePtA ist für alle Psychotherapeuten verpflichtend, die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln.
Die Ausweispflicht betrifft alle niedergelassenen Psychotherapeuten mit einem Kassensitz, ermächtigte Psychotherapeuten oder auch Sicherstellungsassistenten. Sie gilt für Psychotherapeuten unabhängig davon, ob sie in einer Praxisgemeinschaft oder Berufsausübungsgemein-schaft, als Angestellte in einer Praxis, in einer Jobsharing-Partnerschaft oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum arbeiten.
Alle psychotherapeutischen Praxen, die gesetzlich Krankenversicherte versorgen, müssen deshalb so ausgestattet sein, dass sie grundsätzlich die Telematikinfrastruktur und ihre Anwendungen nutzen können.
Psychotherapeuten in einer Privatpraxis können sich freiwillig einen ePtA bestellen, um die Vorteile der Telematikinfrastruktur zu nutzen.
Ob Angestellte in Krankenhäusern einen ePtA benötigen, hängt von dem jeweiligen Krankenhaus ab und muss bei der Krankenhausleitung erfragt werden.
Ein Ausweis oder mehrere?
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Ausweise zu bestellen, damit beispielsweise bei einem Verlust des ePtA ein Ersatzausweis gleich zur Hand ist.
Mitglieder, die bei zwei Landespsychotherapeutenkammern gemeldet sind, können bei beiden Kammern einen Ausweis beantragen. Mehrere Ausweise müssen aber nicht bestellt werden, da ein ePtA bundesweit gültig ist.
Kurze Produktionszeit, erstklassischer Support und die Kartenversicherung gegen Verlust
SHC+CARE bietet neben einer persönlichen Kundenbetreuung, guter Erreichbarkeit und kurzen Produktionszeiten auch eine Kartenversicherung an. Denn der Verlust des elektronischen Heilberufsausweis ist im Regelfall mit Ärger, Kosten und Aufwand verbunden. Mit SHC+Protect bietet SHC+CARE gemeinsam mit der SV Sparkassenversicherung und der Provinzial Versicherungs AG selbstzahlenden Psychotherapeuten den perfekten Schutz, von der Ersatzkarte bis hin zu einem Tagegeld.
Über SHC+CARE
SHC+CARE ist Ihr kompetenter und vertrauenswürdiger Partner auf dem Weg zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Dank unseres Fachwissens und langjähriger Erfahrung können wir Sie erstklassig beraten. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen den Einstieg in die Telematikinfrastruktur (TI) mit dem elektronischen Institutionsausweis (SMC-B) und dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der neuesten Kartengeneration 2.1 zu erleichtern. Dabei hilft Ihnen unser SHC+CARE-Portal. Dort können Sie nicht nur Ihre Institutionskarte und Ihren Heilberufsausweis bestellen, sondern auch verschiedene Zusatzleistungen buchen. Sicherheit, Support und Einfachheit stehen bei uns an erster Stelle.
Gender-Hinweis:
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in Pressemitteilungen oft das generische Maskulinum. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.